Berlin bekommt die volle Dröhnung: Hanfmesse Mary Jane will Cannabis weiter legalisieren
Die Organisatoren der Hanfmesse Mary Jane Berlin haben von der Bundesregierung eine einheitliche Regelung zur Freigabe von Cannabis gefordert.

Die Hanf-Branche befindet sich in einem regelrechten Verkaufsrausch, aber noch vieles ist ungeregelt, und das geht Produzenten und Konsumenten gehörig auf den Keks. Das kommende Berliner Wochenende steht wieder ganz im Zeichen des legalen Rauschs.
Die Organisatoren der Hanfmesse Mary Jane Berlin haben von der Bundesregierung eine einheitliche Regelung zur Freigabe von Cannabis gefordert. Viele Bereiche seien zurzeit noch willkürlich und undurchsichtig geregelt, sagte Co-Chefin Nhung Nguyen am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Als Beispiel nannte sie die erlaubte Menge für den Eigenverbrauch, die Anwendung von CBD-Produkten (eine Art von Hanfprodukten) und die ärztliche Verschreibung von Cannabis.
Bei der Hanfmesse in der Arena Berlin stellen am kommenden Wochenende (15. bis 17. Juli) mehr als 300 Aussteller ihre Produkte vor. Auch Diskussionsrunden und Konzerte sind geplant. Die Veranstalter rechnen mit etwa 30.000 Besuchern und Besucherinnen.
Die Ampel-Parteien hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen. Ende des Jahres soll ein Gesetzentwurf dafür vorgelegt werden.
Ampel-Parteien für kontrollierte Abgabe von Cannabis
Der aktuelle Stand bei Cannabis: Geht es um geringe Mengen zum Eigenverbrauch, kann von einer Bestrafung abgesehen werden. Der Begriff „geringe Menge“ wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich definiert. Seit März 2017 ist es Ärzten in Deutschland erlaubt, schwer kranken Patienten etwa mit Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen oder Übelkeit infolge einer Chemotherapie Cannabis auf Rezept zu verschreiben.
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Der Verkauf von Produkten, die Cannabidiol (CBD) enthalten, ist umstritten und beschäftigte bereits mehrfach die Justiz. CBD soll anders als Tetrahydrocannabinol (THC) als weiterer Wirkstoff von Cannabis nicht berauschend wirken. Laut Betäubungsmittelgesetz darf Cannabis aus der EU ausnahmsweise verkauft werden, wenn es „ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“.