Sorgte im Familienblock bei Union für nackte Tatsachen: Christian S.
Sorgte im Familienblock bei Union für nackte Tatsachen: Christian S. Foto: Pressefoto Wagner

Für nackte Tatsachen im Fußball-Stadion soll sich ein Union-Fan nun im Knast schämen: Acht Monate Gefängnis kassierte Christian S. (32).

An der Alten Försterei am 6. Spieltag der Bundesliga-Saison 2019/20. Die Eisernen ackerten im Spiel gegen die SG Eintracht Frankfurt. Der 1. FC Union Berlin geriet aber ins Hintertreffen. Leidenschaftliche Atmosphäre. Bei Ultra-Fan S. außerdem jede Menge Alkohol im Blut. Der Angeklagte: „Da haue ich mir natürlich die Birne zu, wenn ich auch noch im Familiensektor sitzen muss wegen meiner Freundin!“

Erst wollte er die Absperrung überwinden, dann zog der Union-Fan blank

Getrennt durch eine Plexiglasscheibe die gegnerischen Fans. S. soll versucht haben, die Absperrung zu überwinden. Ein Ordner hinderte ihn laut Anklage daran. Plötzlich zog S. blank und zeigte, was er zwischen den Beinen hat. Miese Kraftmeierei in Richtung des Ordners? S. widersprach: „Das ist ein Markenzeichen unter Ultras.“ Es gelte als „Ansage“ mit Blick auf die Gegner. Er habe sich nicht in Richtung Ordner entblößt – „der hatte mich aber auf dem Kieker, weil er mich beim Wildpinkeln erwischt hatte“.

Während Fan S. am Rande des Spiels am 27. September 2019 zu einem Fall für eine Strafanzeige wurde, musste sich Union Berlin geschlagen geben – 1:2 endete die Partie.

S. fühlt sich ungerecht behandelt: „Ich wollte nicht über den Zaun klettern, nur darauf sitzen, um besser sehen zu können.“ Die Richterin: „Auf dem Zaun zu sitzen, ist auch verboten.“ Er patzig: „Und wer sagt das?“ Außerdem habe er Union einen Brief geschrieben – „habe mich beim Verein entschuldigt“.

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Ein Mann mit etlichen Vorstrafen. Einer, der immer wieder im Suff für Ärger sorgte. Im jetzigen Prozess ging es auch um eine Spuck-Attacke gegen einen Polizisten. S. dazu: „Habe nicht gezielt gespuckt.“ Und für Alkohol habe er keine Zeit mehr: „Muss morgens um drei Uhr zur Arbeit – putze in einer Anwaltskanzlei.“

Acht Monate Haft gibt's nicht nur fürs Zeigen seines Penis

Fußballverrückt ist S., ein Hardcore-Fan. Der Verteidiger über das Penis-Zeigen: „Ist das Übliche zwischen den Ultra-Fans.“ Das müsse man nicht gutheißen, aber auch nicht strafrechtlich verfolgen. Die Richterin knallhart: „Acht Monate Gefängnis wegen Beleidigung, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Widerstands, Körperverletzung.“ S. habe sich in Richtung Ordner entblößt – „und das auch noch im Familienblock“.

S. sprang wutentbrannt auf: „Das muss ich mir nicht anhören!“ Die Richterin: „Wollen Sie wieder die Hose aufmachen?“ S. wutentbrannt: „Ich gehe!“