Berliner Beamte sollen nicht mehr „Schwarzfahrer“ oder „Ausländer“ sagen
Schon seit einigen Jahren müssen sie sich an Regeln halten, nach der die Verwaltung offiziell spricht. Doch der neueste Leitfaden hat es in sich.

Hat Berlins kaputtgesparte Verwaltung keine anderen Probleme? Jetzt müssen die Landesbediensteten auch noch aufpassen, was sie sagen. Schon seit einigen Jahren müssen sie sich an Regeln halten, nach der die Verwaltung offiziell spricht („Radfahrende“, „Zu Fuß Gehende“, „Verkehrsteilnehmende“ etc.). Denn nach Meinung des rot-rot-grünen Senats sollte es eine geschlechtergerechte Ansprache geben. Doch kürzlich hat der Senat einen weiteren Leitfaden für „Mitarbeitende der Berliner Verwaltung zum diversitysensiblen Sprachgebrauch“ ausgearbeitet.
Der 44 Seiten lange Leitfaden ist Teil eines Diversity-Landesprogramms, das die Mitarbeiter in den Amtsstuben für das Kommunizieren „mit den Menschen in dieser Stadt“ ertüchtigen soll, unabhängig von deren Geschlecht, ethnischer Herkunft oder Hautfarbe, Alter, Behinderung, Religion, Weltanschauung und sexueller Identität. Die Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung, angesiedelt bei Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), hat die Anleitung erarbeitet.
Nach dieser soll zum Beispiel nicht mehr der Begriff „Asylbewerber“ verwendet werden. Er sei irreführend, weil ein Grundrecht auf Asyl bestehe. Besser sind nach Auffassung der Autoren die Bezeichnungen „Asylsuchende“ oder „Schutzberechtigte“.
Für Menschen, die Rassismus-Erfahrungen machen
„Ausländer“ soll man auch nicht sagen sondern „Einwohnende ohne deutsche Staatsbürgerschaft“. Menschen mit Migrationshintergrund sind nach dieser Empfehlung „Menschen mit Migrationsgeschichte“ oder „Menschen mit internationaler Geschichte“.
Bei schwarzen Menschen handelt es sich nach Auffassung der Autoren nicht um die Beschreibung einer Hautfarbe, sondern um eine politische Selbstbezeichnung „für Menschen, die Rassismuserfahrungen machen“. Um dies kenntlich zu machen wird das „s“ in Schwarz groß geschrieben. Begriffe oder Zuschreibungen wie „Farbige“ oder „Dunkelhäutige“ werden aufgrund ihrer kolonialistischen und diskriminierenden Bedeutungen abgelehnt.
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Verpönt ist in diesem Zusammenhang auch der Begriff wie „schwarzfahren“. Besser sei „Fahren ohne gültigen Fahrschein“. Auch „anschwärzen“ soll nicht mehr gesagt werden, dafür aber „melden“ oder „denunzieren“.
Auch vom Begriff „Wirtschafts-/Armutsflüchtlinge“ halten die Verfasser nichts. Er sei abwertend und solle aussagen, dass Asylsuchende vor allem aus wirtschaftlicher Not nach Deutschland kommen und damit das Grundrecht auf Asyl ausnutzen würden. Mit dem Begriff „Armutsmigration“ werde vor allem eine vermeintliche Einwanderung in die Sozialsysteme betont, die gesetzlich aber ausgeschlossen sei.
Ausführlich beschäftigt sich der Neusprech-Leitfaden mit Geschlechtsidentitäten
Ausführlich, über elf Seiten, beschäftigt sich der Neusprech-Leitfaden mit Geschlechtsidentitäten, „geschlechtsunabhängigem Begehren“ und mit Begriffen wie „Cisgeschlechtlichkeit“. Mit der Vorsilbe „cis“ wird beschrieben, dass eine Person „in Übereinstimmung mit ihrem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht lebt“ – also dass sich Männer als Männer fühlen und Frauen als Frauen. Man erfährt alles über sexuelle Orientierungen und dass Bi-Sexualität für eine überkommene Zwei-Geschlechter-Ordnung steht. Diese solle durch den Begriff Pansexualität bewusst erweitert werden, indem auch trans- und intergeschlechtliche sowie „nicht binäre“ Menschen mitgedacht werden.
Die Begründung für diesen Sprach-Umsturz: Über Sprache könnten Meinungen gelenkt und Handlungen beeinflusst werden, so die Autoren. Um dies zu verstehen, sei es notwendig, die eigene Sprache zu reflektieren und kritisch zu hinterfragen. Es gibt auch ein Kapitel, in dem es um Diskriminierung von Personen wegen ihres Alters geht. Es steht am Schluss und ist mit nicht einmal zwei Seiten das kürzeste von allen.