Corona-Polizeikontrolle an einer Gaststätte in Cottbus.
Corona-Polizeikontrolle an einer Gaststätte in Cottbus. dpa/Frank Hammerschmidt

Es wird immer ungemütlicher für Impfverweigerer in unserer Region! Am Donnerstag tritt in Kraft, was Ungeimpfte wohl als krasse Ausgrenzung empfinden werden: Für sie gilt in vier Brandenburger Landkreisen eine Ausgangssperre, während sich dort Geimpfte frei bewegen können. 

Corona-Inzidenzen bis zu 1474, Intensivstationen überfüllt

Hintergrund ist die dramatische Corona-Situation vor allem in den südlichen Landesteilen. Vier Landkreise weisen bereits seit mehr als drei Tagen eine Corona-Inzidenz von über 750 auf. Diese wird getrieben vor allem durch Infektionen von Ungeimpften. Die Brandenburger Landesregierung hatte sich neben einer Reihe von weiteren drastischen Schritten, so die Schließung bereits geöffneter Weihnachtsmärkte, zu der nächtlichen Ausgangssperre entschlossen. Als zweites Kriterium für das Erlassen der Ausgangssperre gilt die Auslastung der Intensivstationen. In Brandenburg gilt als Warnschwelle 10 % der Intensivbetten, die mit Covid-Patienten belegt sind. Aktuell beträgt die Quote aber bereits 16 Prozent.

Betroffen sind von der nächtlichen Ausgangssperre nun die Landkreise Elbe-Elster (Inzidenz aktuell 1474), Oberspreewald-Lausitz (1149,5), Spree-Neiße (1140) und Dahme-Spreewald (1038,5). Für die Betroffenen bedeutet dies: Zwischen 22 und 6 Uhr müssen sie zu Hause bleiben. Wer sich als coronageimpft oder genesen ausweisen kann, kann hingegen auch nachts ausgehen. Ausnahmen gelten allerdings für Wege zur Arbeit oder bei medizinischen Notfällen.

Polizei kontrolliert Impf- und Genesenen-Nachweise

Die Polizei will die Einhaltung der nächtlichen Ausgangssperre überwachen, Impfausweise und Genesenen-Nachweise kontrollieren. Akzeptiert werden sollen auch Nachweise, dass eine Person aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid geimpft werden kann. Wer keinen dieser Nachweise vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld als Strafe.

Die Frage ist nur, wie hoch das Bußgeld maximal ausfallen kann: Denn im aktuellen Bußgeldkatalog vom 20. Oktober ist die nächtliche Ausgangssperre noch nicht aufgeführt, müsste also ergänzt werden. Allerdings galt 2020 zeitweise bereits eine allgemeine Ausgangssperre. Damals wurden Verstöße mit bis zu 500 Euro geahndet.