Die menschenleere Wisbyer Strasse in Berlin-Prenzlauer Berg in der Nacht
Die menschenleere Wisbyer Strasse in Berlin-Prenzlauer Berg in der Nacht Imago/snapshot-photography/R.Price

Die verschärften Corona-Maßnahmen sorgen bereits ab Beschluss durch den Bundestag am Mittwoch für Verdruss in Berlin. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat am Donnerstag den Bundesrat passiert und wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die bundesweit geltende Notbremse tritt damit am Freitag in Kraft, wird erstmals am Sonnabend angewendet.

Ausgangssperre

Nach dem Gesetz greifen automatisch Einschränkungen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 steigt. Dazu gehören auch Ausgangssperren von 22 Uhr bis 5 Uhr. Ausnahmen gelten etwa für Spaziergange allein bis Mitternacht oder mit Hund die ganze Nacht. Geschäfte außerhalb der Grundversorgung müssen ab einer Inzidenz von 100 auf Corona-Tests bestehen, ab 150 sollen sie schließen und können nur noch das Abholen bestellter Waren anbieten.

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Einkaufen

„Click und Collect müssen wir nicht vorbereiten, wir wissen, wie es geht“, sagt Niels Busch-Petersen, Geschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, zu einem möglichen Rückfall in die Regelungen vom Februar. Im Vergleich zum Einkaufen vor Ort mit negativem Testergebnis sei das reine Aushändigen bestellter Artikel eine zusätzliche Erschwerung für den Handel. „Die neue Regelung wird ein Rohrkrepierer, wie es die vorherige war, weil sie zu kompliziert ist“, sagt Busch-Petersen frustriert. Schon Click and Meet habe nicht die erhofften Zahlen gebracht. „Offenbar ist es Wunsch und Wille, dass die Menschen nicht mehr einkaufen.“

In Berlin würde die Notbremse ab Freitag greifen

Am Mittwoch betrug die Sieben-Tage-Inzidenz in Berlin 150, bei diesem Wert würde die Notbremse bereits am Sonnabend greifen. Sie gilt ab Aufnahme ins Bundesgesetzblatt, was am Donnerstagnachmittag umgesetzt wurde. Schulen müssten ab einem Inzidenzwert von 100 auf Wechsel-, ab 165 auf Distanzunterricht umstellen. Freizeit- und Kultureinrichtungen werden geschlossen. Kontaktloser Individualsport bleibt erlaubt, Gruppentraining mit bis zu fünf Kindern unter 14 Jahren. Die neue Regelung soll bis zum 30. Juni gelten.

Polizeikontrollen

Die Polizei in Berlin reagiert mit gemischten Gefühlen auf die Gesetzesänderung. „Grundsätzlich macht eine Ausgangsbeschränkung polizeiliche Kontrollen etwas einfacher“, sagt Benjamin Jendro von der Polizeigewerkschaft GdP. Denn es sei relativ klar: Wer sich nach 22 Uhr draußen aufhält, verstößt bis auf wenige Ausnahmen gegen Auflagen. Jendro sagt aber auch: „Wir sind eine Stadt mit fast vier Millionen Einwohnern, die Polizei wird nicht flächendeckend an jeder Straßenecke kontrollieren, sondern nur Schwerpunktkontrollen durchführen können.“ Das Personal werde durch die neue Regelung nicht mehr, die sonstigen Aufgaben nicht weniger für die Polizei.

Busse und Bahnen fahren auch nachts wie bisher

Die landeseigenen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wollen ihren Fahrplan nicht ausdünnen, obwohl die nächtliche Ausgangssperre das Verkehrsaufkommen weiter senken dürfte. „Eine nächtliche Einschränkung des Angebots ist nicht geplant“, sagt BVG-Sprecherin Petra Nelken. „Wir sind weiterhin für alle Fahrgäste da, die uns brauchen und aus gerechtfertigten Gründen wie Arbeit oder Arztbesuche in der Sperrzeit unterwegs sein müssen.“ Gegebenenfalls könnte die zeitweilige Rücknahme einiger zusätzlich eingesetzter Fahrzeuge geprüft werden.

Auch für die S-Bahn Berlin und den Regionalzugverkehr in Berlin und Brandenburg sind keine Fahrtenstreichungen vorgesehen. „Das Angebot wird bis auf Weiteres vollumfänglich aufrechterhalten“, teilt Joachim Radünz, Sprecher des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB), mit. Zum einen sei es logistisch nicht möglich, auf sich täglich verändernde Inzidenzzahlen flexibel und sehr kurzfristig zu reagieren. „Zum anderen gilt nach wie vor die Devise: volles Angebot, damit die Abstandsregelungen im Nahverkehr eingehalten werden können.“ Damit die sicher fahren können, die zum Beispiel zu Schichtzeiten auch in den Abendstunden unterwegs sein müssen.