Diese Katze auf einem Kopfsteinpflaster in Berlin-Karlshorst schert sich nicht um die Ausgangssperre.
Diese Katze auf einem Kopfsteinpflaster in Berlin-Karlshorst schert sich nicht um die Ausgangssperre. dpa/Jens Kalaene

Seit Anfang Mai gilt in Berlin die neue, an die bundeseinheitliche Corona-Notbremse angepasste Sars-CoV2-Schutzordnung. Sie regelt nicht nur die Einschränkungen, die ab bestimmten Inzidenzwerten gelten, sondern auch die Lockerungen, die beim Unterschreiten der Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen gelten. Voraussetzung dafür ist, dass der Wert an fünf Tagen hintereinander unterschritten wird.

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Laut Lagebericht steht die 7-Tage-Inzidenz in der Hauptstadt bei 103,7. Binnen einer Woche ist der Wert bereits um 24 Prozent gesunken. Verstetigt sich diese Tendenz, wird der Schwellenwert bereits in den kommenden Tagen unterschritten. Diese Öffnungsschritte stehen an:

Ausgangssperre

Dabei handelt es sich um die wohl am heftigsten umstrittene Eindämmungsmaßnahme. Allerdings sind gerade mehrere Eilverfahren gescheitert, deren Kläger die Ausgangsperre kippen wollten. Derzeit gilt sie zwischen 22 und 5 Uhr, soweit kein triftiger Grund vorliegt (Arbeit, medizinische Notfälle etc.). Bis 24 Uhr darf aber weiterhin allein gejoggt oder spazierengegangen werden. Diese Einschränkung fällt mit dem Unterschreiten der 100er-Inzidenz.

Kontaktbeschränkungen

Derzeit dürfen sich drinnen Angehörige eines Haushalts nur bis 21 Uhr mit lediglich einer Person eines weiteren Haushalts treffen. Ausgenommen sind getrennt wohnende Partner oder Kinder. Draußen gilt eine Obergrenze von fünf Personen aus zwei Haushalten bis zur Ausgangssperre. Kinder sind ausgenommen. Wird der Inzidenzwert 100 unterschritten, greift wieder die vorherige Regel, dass sich fünf Personen aus zwei Haushalten unabhängig von einer Ausgangssperre treffen können. Die gemeinsame Grillparty im kleineren Kreis wäre gerettet.

Einzelhandel

Bekleidungsgeschäfte, Elektromärkte und weitere Geschäfte, die Waren außerhalb des täglichen Bedarfs verkaufen, dürften wieder Kunden einlassen. Hier greift die Testpflicht, außer bei Geimpften und Genesenen, die hierfür einen Nachweis vorzeigen müssen.

Außengastronomie

Biergärten, Restaurants und Cafés könnten bereits ihre Außentische anbieten. Hierfür bedarf es allerdings einer Abstimmung. Hierfür peilt der Senat eine Öffnung zu Pfingsten (22. bis 24 Mai) an.

Museen

könnten wieder für Getestete, Geimpfte und Genesene mit Eingangsbeschränkungen öffnen

Kinos und Theater

könnten wieder mit Eingangsbeschränkungen öffnen

Körpernahe Dienstleistungen

Sollen bei einer Inzidenz unter 100 wieder angeboten werden können

Schulen

Wechselunterricht gilt bereits ab einer Grenze unter 165, also jetzt. Zweimal die Woche wird getestet.

Hotels und Gasthäuser

Die Öffnung folgt nicht automatisch, sondern regional abgestimmt. Mehrere Bundesländer haben eine Öffnung bereits für Mai angekündigt. Berlin hat noch kein Öffnungsdatum genannt.

Alkoholverbot im öffentlichen Raum

Gilt inzidenzunabhängig bis zum 16. Mai. Soweit es nicht verlängert wird, fällt es weg.