Ausgangsbeschränkungen in Berlin und Brandenburg: Diese verschärften Corona-Regeln gelten zu Ostern und danach
Strenge Kontaktbeschränkungen in Berlin und Brandenburg, doch Ausflüge sind erlaubt: Ein Überblick über die verwirrenden Vorschriften während der Feiertage.

Widersprüchliche Beschlüsse zu Oster-Beschränkungen haben große Verwirrung gestiftet, welche Corona-Regeln über Ostern gelten. Der Berliner KURIER gibt eine Übersicht, was an Karsamstag, Ostersonntag und Ostermontag möglich ist und welche Verbote in Kraft treten.
AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN:
Brandenburg hat für alle Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 eine nächtliche Ausgangsbeschränkung beschlossen. Diese gilt in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr. Nicht davon betroffen ist derzeit die Uckermark mit einer Inzidenz von knapp unter 60. Zwei weitere Landkreise liegen knapp unter 100, sämtliche weitere Brandenburger Regionen liegen über 100. Ziel der Beschränkungen ist, Kontakte im privaten Bereich, also Feiern und andere Zusammenkünfte, auf ein Minimum zu beschränken.
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Auch der Berliner Senat hatte Ausgangsbeschränkung beschlossen. Hier ist es allerdings gestattet, sich zwischen 21 und 5 Uhr alleine oder zu zweit im Freien aufzuhalten. Auch hier gilt weiter: Die Wohnung sollte nur aus einem „triftigem Grund“ verlassen werden.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN:
Bis einschließlich Ostermontag bleibt es in Berlin bei der bisherigen Regelung: Tagsüber sind demnach Zusammenkünfte im Freien und zu Hause mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder bis zum 14. Lebensjahr werden dabei nicht mitgezählt.
VERSCHÄRFUNG AB DIENSTAG, 6. APRIL
Private Treffen sind ab Dienstag in Berlin nur noch im Familienkreis sowie mit dem jeweiligen Lebenspartner sowie einer weiteren Person eines anderen Haushalts möglich. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt.
Nachts zwischen 21 und 5 Uhr dürfen private Treffen nur noch noch mit Personen des eigenen Haushalts stattfinden. Ausgenommen von der Regelung sind Ehe- oder Lebenspartner und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht.
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AUSFLÜGE INS UMLAND
Tagesausflüge innerhalb von Berlin und nach Brandenburg sind gestattet. Hotelübernachtungen, auch Ferienwohnungsaufenthalte zu touristischen Zwecken sind verboten. Zubereitete Speisen und Getränke dürfen nur zum Mitnehmen erworben werden, Aufenthalte in und an Restaurants, Imbissen und Gaststätten sind verboten.
ZOOS UND GÄRTEN
In Berlin haben sowohl Zoo als auch Tierpark über die Feiertage geöffnet. Die Tierhäuser bleiben geschlossen. Der Besuch des Aquariums im Berliner Zoo bleibt Jahreskarteninhaberinnen und -inhabern vorbehalten. Hier gilt Maskenpflicht. Geöffnet haben ebenfalls die Gärten der Welt in Marzahn und der Botanische Garten in Steglitz. Tickets hierfür gibt es nur online.
In Brandenburg können Ausflügler den Tierpark in Cottbus, den Eberswalder Zoo und den Wildpark Schorfheide besuchen. Geöffnet sind ausschließlich die Außenbereiche. Auch hier gilt Maskenpflicht.
OSTER-GOTTESDIENSTE
Es bleibt den einzelnen Kirchen überlassen, ob an Karfreitag und Ostern Präsenzgottesdienste oder reine Online-Gottesdienste stattfinden. Informieren Sie sich deshalb bei Ihrer Gemeinde. Bei Präsenzgottesdiensten gelten strenge Hygienebestimmungen, begrenzte Teilnehmerzahlen, Mindestabstände, Masken- und Dokumentationspflicht.
IMPFZENTREN
In Berlin bleiben die Impfzentren über die Feiertage geöffnet, Brandenburg schließt die Zentren an den Feiertagen.