Der 1. Mai ist in Berlin der Start für die Raubfischangelei. Auch die Uferbereiche am Treptower Park sind beliebte Angelplätze.
Der 1. Mai ist in Berlin der Start für die Raubfischangelei. Auch die Uferbereiche am Treptower Park sind beliebte Angelplätze. Imago/Steinach

Endlich, der Wonnemonat beginnt. Vor allem für viele Berliner, die ein ausgefallenes Hobby haben, ist der 1. Mai ein ganz wichtiger Tag. Dann ziehen die Angler wieder verstärkt mit ihren Ruten hinaus zu den Seen und Kanälen der Hauptstadt. Dort können die Petri-Jünger nun endlich einem ganz besonderen Fisch nachgehen.

Im Landesanglerverband Berlin sind über 2000 Mitglieder. Für sie ist der Mai besonders wichtig. Denn nun ist die Schonzeit für einen Raubfisch beendet, der für die Petrijünger ganz oben auf der Fangliste steht, der dann auch bei ihnen abends auf den Teller kommt.

Dafür haben die Angler in den vergangenen Tagen ihre Ruten, Rollen, Haken und Schnüre klar gemacht. Es ist der Hecht, der ab dem 1. Mai wieder in den Gewässern Berlins gefangen werden darf.

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Mit Kunstködern aus Kunststoff versuchen Angler den Hecht an den Haken zu bekommen.
Mit Kunstködern aus Kunststoff versuchen Angler den Hecht an den Haken zu bekommen. Imago/Bluegreen Pictures

Vom 1. Januar bis zum 30. April gilt für diesen besonderen Räuber in unseren Seen die Schonzeit. Bedeutet, dass die Hechte sich nun paaren, ihren Laich in Ufernähe ablegen. In dieser Zeit dürfen diese Tiere nicht gestört und auch nicht geangelt werden.

Der Hecht gehört neben Plötzen, Barsche und Aal zu den Fischen, die in Berlin am häufigsten vorkommen. Trotz seiner berüchtigten Gräten in Form eines Y gehört der Raubfisch zu den beliebtesten Speisefischen. Im Ofen zubereitet ist er besonders schmackhaft.

1. Mai in Berlin: Angler beweisen nun ihr Können beim Hechtangeln

Einen Hecht zu fangen, ist für Angler eine besondere Herausforderung. Denn der Raubfisch kann mit seinen scharfen Zähnen die Angelschnüre schnell durchbeißen. Daher benutzen Angler als Vorfächer, an denen die Köder mit Haken hängen, Schnüre aus Stahl beziehungsweise aus einem besonders harten Kunststoff.

Meist versuchen die Angler mit einer sogenannten Spinnruten und Kunstködern diesen Raubfisch zu angeln. Dabei wirft man die Schnur der Angel samt Köder weit aus und kurbelt sie dann ganz langsam wieder ein und wartet darauf, dass ein Hecht zuschnappt. Dieses Eindrehen heißt auf Englisch „to spin“ – daher  kommt der Begriff Spinnangeln.

Mit solchen Spinnruten gehen Petrijünger jetzt zum Hechtangeln. Vor allem in den Abendstunden schnappen die Raubfische zu.
Mit solchen Spinnruten gehen Petrijünger jetzt zum Hechtangeln. Vor allem in den Abendstunden schnappen die Raubfische zu. dpa/Patrick Pleul

Ist dann ein Hecht am Haken, können sich die sehr aggressiven Fische mittels der legendären „Hechtrolle“ wieder befreien. Es gehört schon ein großes Können dazu, einen solchen Raubfisch sicher in den Kescher zu bekommen.

Ab 1. Mai geht es los: Das sind die beliebten Hecht-Angelplätze

Zu den beliebten Hechtrevieren gehören unter anderem der Glienicker See, der Wannsee oder der Teltow-Kanal. Vor allem am Ufer versuchen Petrijünger ihn nun zu fangen. Denn Hechte halten sich jetzt nach dem Paaren besonders in Schilfnähe aufhält. Hier machen sie Jagd auf die Brut anderer Fische oder auf kleine Vögel und Wasserratten. In seiner Fresslust können auch die eigenen Artgenossen auf dem Speiseplan stehen. Meist sind es kleine Junghechte.

Bis über einen Meter kann ein Hecht groß werden. Gehen solche Exemplare an den Haken, werden sie in der Regel von den Anglern wieder frei gelassen. Denn die große Hechte sind meistens Weibchen, die für die Erhaltung der Fischart wichtig sind.

Laut Vorschrift dürfen in Berlin nur Hechte ab 45 Zentimeter gefangen werden. Und das darf auch nicht jedermann. Um Raubfische wie Hecht oder Zander fangen zu dürfen, muss man einen Fischereischein und eine Gewässerkarte (erhältlich in Angelläden oder bei den Anglerverbänden) besitzen. Der Fischereischein A kann mit Vollendung des 14. Lebensjahres nach bestandener Anglerprüfung beantragt werden. Wer gegen die Regeln verstößt und erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro rechnen.