Aus Sicherungsverwahrung getürmt – Polizei sucht weiter nach entflohenem Straftäter
Als er unter Aufsicht für eine gewisse Zeit aus dem Knast durfte, nutzte er die Gelegenheit zur Flucht.

Er saß eigentlich in Sicherungsverwahrung, aber dann war er doch plötzlich weg. Die Polizei sucht weiter nach einem in Berlin geflohenen Straftäter. Der Mann, der wegen Totschlags und Sexualdelikten verurteilt worden war, saß in Brandenburg an der Havel in der Sicherungsverwahrung und entkam am Mittwoch in der Hauptstadt als er unter Aufsicht für eine gewisse Zeit die Vollzugseinrichtung verlassen durfte. Bislang wurde der Mann noch nicht gefasst, wie eine Sprecherin des Justizministerium am Freitagvormittag sagte.
Die Flucht gelang dem 64-jährigen Mann bei einem Toilettengang in einem Einkaufszentrum in Berlin. Er wollte bei dem mehrstündigen Ausgang laut Justizministerin ein Geschäft für seine Freizeitgestaltung aufsuchen.
Zwei Justiz-Bedienstete hätten den Mann bei einem Ausgang in Berlin für kurze Zeit aus den Augen gelassen, sagte eine Sprecherin. Gegen die Mitarbeiter seien dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet worden, weil sie den Sicherungsverwahrten nicht genügend beaufsichtigt hätten.
Lesen Sie auch: Ein Häftling in der JVA Tegel ist seit Tagen im Hungerstreik – aus Protest gegen die Haftbedingungen dort >>
Bisherige Ausführungen und Ausgänge waren bisher stets beanstandungslos verlaufen.
Die sogenannte Sicherungsverwahrung, die sich an die Verbüßung einer Freiheitsstrafe anschließt, ist rechtlich nicht als Strafe einzuordnen. Gerichte verhängen sie als präventive Maßnahme. Die Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die auch nach Verbüßung ihrer Haft als gefährlich gelten.