Aufstand gegen Jens Spahns Idee, die Deutschland junge Ärzte kosten kann
Der Bundesrat fordert, dass die geplante neue Medizin-Studienordnung entrümpelt wird und die Kosten klar werden.

Eine geplante Approbationsordnung für Ärzte aus dem Hause von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Berlin und sechs weitere Bundesländer zu einer Bundesratsinitiative bewegt, die diese neue Regelung des Medizinstudiums „praxistauglich“ machen soll. Seit Monaten gibt es um die Neuregelung Konflikte, weil die Länder Mehrkosten und eine Verringerung der Zahl dringend notwendiger Medizinstudienplätze befürchten. Die Initiative hatte einen ersten Erfolg.
Die Approbationsordnung gilt den Ländern als überbürokratisiert, obwohl sie im Grundsatz begrüßt wird. So fände man es beispielsweise wegen einer verbesserten Praxisausrichtung richtig, dass die angehenden Mediziner schon im ersten und nicht erst im fünften Semester zu Lehrzwecken an Patienten heran dürfen sollen.
Allerdings – so heißt es im unter anderem vom Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) in seiner Funktion als Wissenschaftssenator vorangetriebenen Entschließungsantrag – weise man darauf hin, „dass die Anzahl der für die Lehre zur Verfügung stehenden Patientinnen und Patienten begrenzt ist.“ Das werde zur Folge haben, dass weniger junge Frauen und Männer das Studium aufnehmen können.
Der insgesamt steigende Ausbildungsaufwand, für den die Länder einstehen müssten, sei bislang unklar, weil es keine Kalkulation des zusätzlich nötigen Personal- und Betreuungsaufwands gebe. Die müsse die Bundesregierung liefern. Sollte die Finanzierung nicht reichen, bestehe die wenn auch unbeabsichtigte Gefahr, dass Studienplätze abgebaut werden, wie der Berliner Kurier bereits berichtet hatte.
Die Regierung müsse sicherstellen, dass es ausreichend Praktikantenplätze in Lehrkrankenhäusern und -praxen sowie genügend viele Prüfer sowie Patienten gibt, die für die Lehre zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich wird von den Bundesländern die Gefahr gesehen, dass der Bund durch „kleinteilige zeitliche und inhaltliche Vorgaben“ in die Inhalte und die Organisation des Studiums eingreift. Das gefährde Freiheit der Lehre und Hochschulautonomie gleichermaßen.
Mit einer Forderung dürfte der Antrag das Gesundheitsministerium mit Arbeit fluten und die bislang als Referentenentwurf vorliegende Approbationsordnung deutlich verzögern.
Die Bundesregierung wird nämlich aufgefordert, dem für die Überprüfung von Gesetzesfolgen zuständigen Nationalen Normenkontrollrat „eine tiefgründige und vollständige Überprüfung der Umsetzungskosten zu ermöglichen, indem sie ihm alle relevanten Berechnungen und Schätzungen zugänglich macht“. Die Ergebnisse sollten dann auch Ländern, Verbänden, Kammern und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Am 7. Mai stimmte der Bundesrat über den Entschließungsantrag von Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Saarland zu. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Wann sie sich damit beschäftigen wird, ist offen, es gibt keinen Zeitrahmen