Bußgeld wegen Falschparkens

Abgezockter Rentner aus Mitte: Mittags-Buletten kamen ihn teuer zu stehen

Der Wagen von Gerald S. (61) wurde abgeschleppt, weil er im Halteverbot stand. Er streitet nun mit den Behörden um das Datum.

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Rentner Gerald S. streitet sich mit der Polizei Berlin wegen Falschparken.
Rentner Gerald S. streitet sich mit der Polizei Berlin wegen Falschparken.Volkmar Otto

Gerald S. ist wütend. Grund dafür ist ein Bußgeldbescheid, den er von der Polizei Berlin erhielt, weil er seinen Wagen im absoluten Halteverbot geparkt und damit Filmaufnahmen behindert haben soll. Der Rentner hat sich deshalb an den KURIER gewandt, denn als er seinen Wagen an der Spandauer Brücke (Mitte) abgestellt hat, soll ein anderes Datum auf dem Halteverbotsschild gestanden haben. Der 61-Jährige fühlt sich ungerecht behandelt. 

„Ich bin mit meinen Nerven am Ende. Mehrmals habe ich die Polizei angeschrieben, aber die Beamten reagieren nicht auf meinen Einspruch“, sagt er. Da Gerald S. nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 960 Euro im Monat bezieht, trifft es ihn besonders hart. Er soll nämlich nicht nur 53 Euro an die Behörde überweisen, sondern muss auch für die Abschleppgebühr aufkommen.

Das Traurige daran: Gerald S. hatte nicht nur mehrere Bandscheibenvorfälle, sondern ist auch noch lungenkrank. Den Gebrauchtwagen hat er sich gerade erst von seinen letzten Ersparnissen angeschafft. „Weil ich wegen meiner Atemprobleme keine Maske tragen kann und aus diesem Grund keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann“, sagt er.

Hier, an der Spandauer Brücke, hatte der Rentner seinen Wagen abgestellt. Als er einen Tag später wiederkam, war das Auto weg. 
Hier, an der Spandauer Brücke, hatte der Rentner seinen Wagen abgestellt. Als er einen Tag später wiederkam, war das Auto weg. Volkmar Otto

Der Vorfall ereignete sich am 8. September. „Ich war einen Tag zuvor mit einem Kumpel mittags in einem Supermarkt Buletten essen und anschließend sind wir wieder zu mir gefahren, weil wir noch einen trinken wollten, und ich habe mein Auto nahe meiner Wohnung abgestellt“, erinnert er sich. Gerald S. hat einen Anwohnerparkausweis, doch an jenem Tag waren mehrere Halteverbotsschilder aufgestellt.

Gemeinsam mit seinem Kumpel, der nun zu einem wichtigen Zeugen werden könnte, hätten sie sich das etwas weiter entfernte Halteverbotsschild am Straßenrand noch genau angesehen. „Auf dem Schild stand eindeutig, dass das Verbot erst ab dem 10. September greift. Da haben wir beide noch gewitzelt, dass wir dann ja zwei Tage in meiner Wohnung versacken könnten“, scherzt Gerald S. 

Doch das Scherzen ist ihm vergangen: Denn bereits am nächsten Tag war sein Auto verschwunden. „Das tut uns sehr leid. Wir wollten Sie auch kontaktieren, aber hatten leider keine Nummer von Ihnen“, soll ein Ordnungsmitarbeiter des Filmteams gesagt haben. Das Halteverbotsschild, das umgesetzt worden sein soll, und zwar „genau an die Stelle, wo er zuvor parkte“, soll auch mit einem anderen Datum versehen worden sein. „Plötzlich stand der 8. September auf dem Schild, obwohl vorher das Datum vom 10. September eingetragen war. Mein Kumpel kann das bestätigen“, beteuert der Rentner. 

Polizei kann sich wegen eines laufenden Verfahrens nicht äußern

Der KURIER fragte auch bei der Polizei Berlin an, ob das Datum des Halteverbots geändert wurde, beziehungsweise ob die Aussagen des Rentners überprüft wurden? „Leider können wir uns zum laufenden Verfahren nicht äußern“, teilte ein Polizeisprecher mit.

Das habe er auch versucht, dem Polizisten klarzumachen, den er unter der Notrufnummer am Telefon hatte. Allerdings habe den das gar nicht interessiert. „Er teilte mir nur mit, dass mein Auto nun am U-Bahnhof Rosa-Luxemburg-Platz stehe und ich eine saftige Rechnung des Abschleppunternehmens bekommen werde“, so Gerald S.

Am 21. September habe er dann auch noch ein Verwarngeld der Polizei in Höhe von 25 Euro  in seinem Briefkasten gefunden. Er legte am 1. Oktober dagegen per Mail Widerspruch ein, der dem KURIER vorliegt. Doch eine Antwort sei bislang ausgeblieben. Stattdessen erhielt der Rentner am 16. November einen Bußgeldbescheid in Höhe von 53,50 Euro. 

„Ich finde das so gemein, dass die Beamten meinen Widerspruch einfach ignorieren. Außerdem weiß ich gar nicht, von welchem Geld ich das zahlen kann, wenn jetzt auch noch die Abschleppkosten dazukommen“, sagt Gerald S. traurig. Er hofft noch auf ein gutes Ende zum Fest. Die Vorweihnachtszeit kann er jedenfalls nicht genießen.