Anissa aus Pankow (5) – war doch ein sexuelles Motiv der Grund für die Bluttat im Park?
Der Verdächtige in U-Haft schweigt weiter zu den Vorwürfen.

Laut einem Bericht der Berliner Zeitung schließen die Ermittler nach dem Mord an der fünfjährigen Anissa im Bürgerpark in Pankow ein sexuelles Motiv nicht mehr aus. Die Staatsanwaltschaft hatte kurz nach der Tat und nach der Obduktion zunächst erklärt, dass es keine Hinweise auf ein Sexualdelikt gegeben habe. Das habe auch die Obduktion der Leiche bestätigt. Inzwischen sei man sich nicht mehr so sicher, hieß es aus Ermittlerkreisen nun gegenüber der Berliner Zeitung.
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Das Mädchen war am 21. Februar von einem Pankower Spielplatz verschwunden und später schwer verletzt im Bürgerpark gefunden worden. Der 19-jährige Cousin des Mädchens sollte als Babysitter auf Anissa und ihre drei jüngeren Geschwister aufpassen. Weil das Kind auf die Toilette musste, bat der Babysitter andere Eltern, auf die Geschwister aufzupassen und ging mit der Fünfjährigen weg. Als er ohne Anissa wieder kam, startete eine großangelegte Suchaktion. Anissa wurde in einem Gebüsch in der Nähe des Ziegengeheges im Park gefunden. Die durch Messerstiche schwer Verletzte starb kurz darauf im Krankenhaus.
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Tatwaffe gefunden, Motiv weiter unklar
Nach mehreren Suchaktionen im Gebüsch des kleinen Wäldchens im Bürgerpark stellten Polizisten nach der Tat ein Messer sicher. Es konnte als Tatwaffe identifiziert werden. Anhand der Fingerabdrücke und DNA-Spuren wurde das Messer dem 19-jährigen Cousin zugeordnet.
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Der Cousin sitzt in Untersuchungshaft, bei einer ersten Befragung hatte er noch angegeben, dass er mit dem Kind verschiedene Gaststätten in der Umgebung aufgesucht habe, um die Toilette zu benutzen. Man habe ihn aber jedes Mal abgewiesen. Das war offenbar gelogen, so der Bericht der Berliner Zeitung.
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Mitarbeiter der Mordkommission, die die umliegenden Cafés und Restaurants befragt hätten, hätten überall zur Antwort erhalten, bei ihnen sei niemand gewesen. Zurzeit laufen weiter kriminaltechnischen Untersuchungen ein toxikologisches Gutachten soll klären, ob der Verdächtige zur Tatzeit unter Drogeneinfluss stand.