Eine Tat aus Eifersucht und übersteigertem Ehrgefühl

Angeklagt wegen versuchten Mordes: 17-mal stach Mohamed M. auf seine Ex ein

Vor Gericht sagt der 42-Jährige aus, dass er die 40-Jährige auf keinen Fall töten wollte.

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Mohamed M. (42) vor Gericht: Mit zwei Messern stach er laut Anklage zu – 17-mal.
Mohamed M. (42) vor Gericht: Mit zwei Messern stach er laut Anklage zu – 17-mal.Pressefoto Wagner

Als sie in den Fahrstuhl wollte, stand ihr Ex vor ihr: Mit zwei Messern stach Mohamed M. (42) laut Anklage zu – 17-mal. Anour H. (40) überlebte nur knapp. Der Tunesier steht nun wegen versuchten Mordes vor Gericht. Laut Anklage eine Tat aus Eifersucht und eines „übersteigerten Ehrgefühls“. Er habe sie bestrafen wollen – „weil sie die Eheschließung mit ihm verweigert und sich von ihm getrennt hatte“.

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Der 15. Dezember – sechs Wochen zuvor hatte Anour H. (Name geändert) M. nach einem Streit aus ihrer Wohnung geworfen. Und sie hatte aus Angst ein gerichtliches Annäherungsverbot erwirkt. Denn er soll angekündigt haben: „Du wirst in einer Kiste nach Tunesien zurückkehren.“

Gegen 16.30 Uhr tauchte M. in ihrem Wohnhaus in Gesundbrunnen auf. Klingelte an ihrer Tür im 5. Stock. Sie war nicht da. Er nahm den Fahrstuhl. Als sich die Tür im Erdgeschoss öffnete, habe er Anour H. gesehen. Die Anklage: „Er stach sofort auf sie ein.“

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Sie überlebte durch eine Not-OP, er wurde drei Tage später verhaftet

17 Stiche, auch brutale Schläge. Als sie blutüberströmt am Boden lag, ging er. Sie überlebte durch eine Not-OP. Er wurde drei Tage später verhaftet. Und sieht sich als Opfer: „Ich wollte mir ihr reden, sie schrie und zog ein Messer, ich griff nach der Klinge.“ Was dann geschah, erinnere er „nur verschwommen“. Er habe sie auf keinen Fall töten wollen.

Er kam 2017 nach Deutschland, hatte Frau und vier Kinder in seiner Heimat verlassen. Sein Asylantrag wurde in Bremen abgelehnt. Er ging nach Berlin, verdiente gut durch Abrissarbeiten auf dem Bau.

Im Frühjahr 2019 lernte er Anour H. kennen. Der Angeklagte: „Eine Liebesbeziehung, wir wollten heiraten.“ Der Richter: „Es steht im Raum, dass die Heirat mit der Aufenthaltsgenehmigung für Sie zu tun hatte.“ M. dagegen: „So war es nicht.“ Fortsetzung: Dienstag.