Kreuzberg-Friedrichshain, Warschauer Straße an der Warschauer Brücke am frühen Morgen Berlin. Der Bahnhof gilt als kriminalitätsbelastet. 
Kreuzberg-Friedrichshain, Warschauer Straße an der Warschauer Brücke am frühen Morgen Berlin. Der Bahnhof gilt als kriminalitätsbelastet.  Imago/Jürgen Ritter

Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht eine oder mehrere Polizeimeldungen den Einsatz von Messern in Auseinandersetzungen verkünden. Verletztem auch Tote nach Messerattacken sind trauriger Alltag in Berlin, das zeigen auch die Zahlen: Im Jahr 2021 wurden insgesamt 2.777 Fälle und im Jahr darauf  3.317 Fälle erfasst, die dem Deliktsbereich „Messerangriff“ zugeschrieben werden. Diese Zahlen gehen aus einer AfD-Anfrage an die Senatsinnenverwaltung hervor.  In den Jahren zuvor lag die Zahl stets unter 3000. 

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Als besonders Kriminalitätsbelastete Orte „kbO“ gelten in Berlin der Alexanderplatz, der Görlitzer Park/Wrangelkiez, der Hermannplatz/Donaukiez, die Hermannstraße/der Bahnhof Neukölln, das Kottbusser Tor, Rigaer Straße und die Warschauer Brücke.

Angriffe mit Messern häufiger 

Vor allem junge Männer in manchen Vierteln fallen bei der Polizei auf, weil bei ihnen Messer gefunden werden. Polizeipräsidentin Barbara Slowik hatte erst zum Jahreswechsel beklagt, dass auch Jugendliche und Kinder immer häufiger Messer dabei hätten und auch einsetzen würden. „Das hat leider zugenommen. Wir betrachten diese Entwicklung sehr genau“, sagte Slowik Ende des vergangenen Jahres. Die Angriffe würden häufig unter Gruppen geschehen. „Sie gehen gemeinsam los, treffen auf andere Gruppen und dann gibt es Auseinandersetzungen, und eben auch unter Einsatz von Messern.“

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Verfügung der Bundespolizei 

Am vierten Märzwochenende gibt es daher an Berliner Bahnhöfen eine Schwerpunktaktion der Bundespolizei.  Ein Messerverbot gilt ab Freitagabend, dem  24. März und am 25. März 2023 jeweils in der Zeit von 20 bis 6 Uhr des Folgetages und endet somit am Sonntag, den 26. März 2023 um 6 Uhr. Hintergrund für die Verfügung ist, dass sich die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen seit Jahren auf hohem Niveau bewegt. 

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Auf Grund der Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin nun eine Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen (verschiedene Messer, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) hin.

An diesen Berliner Bahnhöfen wird kontrolliert 

Der Geltungsbereich, in dem auch kontrolliert wird, umfasst die Berliner Bahnhöfe Gesundbrunnen, Ostkreuz, Warschauer Straße und Südkreuz. Die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.

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Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf den betroffenen Bahnhöfen untersagt, heißt es von der Bundespolizei.  Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Mitreisende und Polizeibeamte geschützt werden.

Die Einhaltung des Verbotes an den relevanten Bahnhöfen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld angedroht bzw. festgesetzt werden.