Amtsgericht Berlin-Tiergarten: Hier kommt ein mieser Pädophiler durch die Tür
Doch der vorbestrafte Lichtenberger lief in eine Falle und landete vor Gericht. Strafe: 1800 Euro

Erst nette Chats, dann „heiße Fotos“, schließlich drängte er auf ein Treffen in der realen Welt. Obwohl ihm das Mädchen geschrieben hatte: „Ich bin erst zwölf.“ Er ahnte nicht, dass „Marie, 12 Jahre alt“, ein Lockvogel war: Zwei Erwachsene hatten ein fiktives Onlineprofil angelegt. Sie waren es, die Nico B. (35) antworteten und schließlich die Polizei zum verabredeten Treffpunkt schickten.
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Der Mann aus Lichtenberg steht nun vor Gericht. Er war über einen Messengerdienst auf Marie gestoßen. Doch ahnungslos will er gewesen sein: „Ich hatte mehrere Chats offen und habe nicht gelesen, dass sie erst zwölf war.“ Er zuckte mit der Schulter: „Habe es nicht mitgekriegt.“
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Am 14. Dezember ging er im Netz auf die Suche, stieß bei einem bei Teenagern beliebten Chatdienst auf Marie. Aus Sicht der Anklage wollte er sich ein Mädchen angeln und zu sexuellen Handlungen bringen: „Es ging ihm darum, Kontakt zu weiblichen Kindern herzustellen.“
Locker, einfühlsam, zunehmend bedrängender mit Nacktfotos wurde Nico B. (35) im Chat. Neun Stunden lang.
Ein Paar aus Berlin hatte „Marie“ als Köder ins Netz gestellt. Die Richterin: „Weil es eine private Vorgeschichte gab.“ Der Frau sei wohl selbst so etwas passiert als Teenager, sie wolle andere vor ähnlichen schlimmen Erfahrungen schützen.
Es war 12.27 Uhr, als Nico B. die erste Nachricht an Marie schrieb. Locker, einfühlsam, zunehmend bedrängender mit Nacktfotos wurde er im Chat. Neun Stunden lang.
„Ich bin zwölf Jahre alt, fast 13, aus Charlottenburg“, schrieb Marie. Er antwortete: „Bin 28 Jahre, aus Lichtenberg, dir wohl zu alt?“ Sie gab vor: „Ich möchte neue Leute kennenlernen.“ Er umgarnte sie: „Ich würde dir gerne die Einsamkeit und Langeweile vertreiben.“ „Cybergrooming“ nennt sich diese Art der sexuellen Anbahnung und Belästigung.
Marie machte erneut auf ihr Alter aufmerksam: „Gefalle ich dir, auch wenn ich erst zwölf bin?“ Er ungeniert: „Ich mag sowieso keine Riesenbrüste.“ Einmal wurde er unsicher, fragte im Chat: „Du stellst mir doch keine Falle?“ Sie schickte eine Antwort, die ihn beruhigte. Er schickte ihr Penisfotos.
Das Amtsgericht verurteilt den Lichtenberger zu 1800 Euro Strafe
Zehn Vorstrafen hat B. bereits kassiert – darunter wegen Diebstahl, Drogenhandel, Betrug, Fahren ohne Führerschein. Als mutmaßlicher Sextäter stand er allerdings erstmals vor Gericht. Seit 2020 gilt: Auch wenn der Täter nur glaubt, sich im Netz mit einem Kind zu verabreden, kann er für den Versuch bestraft werden.
Die Polizei druckte den Chat später aus: 35 Seiten. „Du bist so süß“, schmeichelte er und verabredete sich schließlich für den Abend mit ihr. Um 21.45 Uhr erschien er am Treffpunkt bei einem Supermarkt in Charlottenburg. Doch nicht das Kind, sondern zwei Polizisten erwarteten ihn.
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Die Richterin nahm ihm nicht ab, dass er das Alter „überlesen“ haben könnte, denn Marie hatte an zwei Stellen ganz deutlich zwölf Jahre erwähnt. Sie schrieb auch: „Oma schaut nach mir“ und „meine Eltern sind beruflich unterwegs“. B. sei das Alter vielmehr gleichgültig gewesen.
Die Sache kommt B. teuer zu stehen: 1800 Euro Strafe (120 Tagessätze zu je 15 Euro) wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern und Verbreitung pornografischer Inhalte.