Katrin Pippis (43) wartet seit Wochen auf das Geld, das ihr durch den stornierten Urlaub zusteht. Unterdessen hat sie sich ihr eigenes Paradies geschaffen, damit sie zuhause entspannen kann.
Katrin Pippis (43) wartet seit Wochen auf das Geld, das ihr durch den stornierten Urlaub zusteht. Unterdessen hat sie sich ihr eigenes Paradies geschaffen, damit sie zuhause entspannen kann. Foto: Sabine Gudath

Katrin Pippis (43) ist wütend und enttäuscht: Dass ihr Urlaub nach Kroatien in diesem Jahr abgesagt wurde, kann sie in Zeiten von Corona zwar verstehen, aber nicht, dass sie jetzt auch noch hinter ihrem hart verdienten Geld hinterherlaufen muss. Die Fluggesellschaft Eurowings hat ihre Reise im Juni storniert, aber ihr bis heute keinen Cent zurückgezahlt, sondern beharrt laut ihrer Aussage auf einen Gutschein, obwohl sie das Ziel gar nicht mehr in ihrem Flugplan haben.

„Für mich ist das eine Katastrophe, weil ich für den Urlaub ein Jahr lang gespart habe. Ich kann die 450 Euro nicht einfach aus der Portokasse zahlen“, sagt Katrin Pippis. Sie ist müde und kaputt von ihrem Job als examinierte Altenpflegerin, der ihr gerade jetzt während der Pandemie noch mehr abverlangt als sonst. „Ich schiebe zahlreiche Überstunden vor mir her und hätte die Auszeit so bitter nötig gehabt“, sagt sie.

Eigentlich wollte Katrin Pippis aus Bernau am 14. bis 25. Juni von Berlin-Tegel nach Rijeka (Kroatien) fliegen, doch die Reise wurde seitens Eurowings storniert, sagt sie. Als Entschädigung habe man ihr einen Gutschein angeboten, der nur bis März 2021 gültig sei. Doch als die Fluggesellschaft ihr kurz danach mitteilte, dass sie den Flugverkehr nach Rijeka ganz einstellten, sei sie hellhörig geworden. „Da habe ich mich an Eurowings gewandt, dass ich mein Geld zurückhaben möchte. Doch sie haben mir mitgeteilt, dass das nicht möglich ist, weil ich ja einen Gutschein bekommen habe“, sagt sie.

Katrin Pippis sieht das aber nicht ein, wie sie betont, da sie ihren Gutschein dann nur noch bei der Muttergesellschaft von Eurowings, der Lufthansa, einlösen könnte. Da seien die Flüge aber gleich doppelt so teuer. „Da kann ich gleich mit dem Auto fahren“, sagt sie. Sie sei von Eurowings sehr enttäuscht. „Ich finde es nicht in Ordnung, wie sie mit den Kunden umgehen. Als ich die Reise gebucht habe, haben sie den Betrag ja auch sofort abgebucht“, sagt sie.

Ich finde es nicht in Ordnung, wie sie mit den Kunden umgehen

Katrin Pippis

Der KURIER hat bei der Berliner Verbraucherzentrale nachgefragt: Ist Frau Pippis verpflichtet, einen Gutschein zu akzeptieren? „Nein, wenn die Eurowings GmbH die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen konnte, dann besteht gem. §§ 326 I, 275 I BGB auch kein Anspruch auf Gegenleistung, also auf Zahlung“, erklärt  Verbraucherberaterin Josephine Frindte dem KURIER. Und weiter: „Da Ihre Leserin bereits die Zahlung getätigt hat, hat sie einen Anspruch auf Rückerstattung, wegen ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Fluggesellschaft.“ Doch warum bekommt Frau Pippis ihr Geld dann nicht zurück? „Wenn wir Flüge streichen, kann der Gast frei entscheiden, ob er umbuchen möchte, einen Voucher haben will oder einfach das Geld zurück – alles steht ihm zu“, sagt Eurowings-Sprecher Florian Gränzdörffer. Warum Katrin Pippis das Geld bislang nicht erstattet wurde, soll jetzt im Detail geprüft werden.