Corona-Silvester: Ab 14 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden
Der spontane Getränke-Nachschub von der Tankstelle oder vom Späti muss in diesem Jahr ausfallen.

Das Jahr ist bald rum und es endet anders, als es begann. Zum letzten Silvesterfest lagen sich die Menschen am Brandenburger Tor in den Armen, Frank Zander, Mando Diao, Kerstin Ott und andere spielten auf der großen Bühne, währen sich in China einige Menschen mit mysteriösen Lungenentzündungen plagten. Nach einem solchen Ausnahmejahr ist es nur legitim, sich zum Jahreswechsel den Corona-Frust ein wenig schön zu trinken, oder im ausgewählten Kreis auf eine bessere Zukunft anzustoßen. Alle, die nicht auf einem gefüllten Weinkeller sitzen oder eine Badewanne voller Eiswürfel und Sekt ihr Eigen nennen, seien rechtzeitig an ein wichtiges Detail aus den Lockdown-Beschlüssen für Berlin erinnert.
Nur noch Weinbrandbohnen sind erlaubt
An Silvester und an Neujahr gelten Beschränkungen in Sachen Alkoholverkauf: So ist am 31. Dezember 2020 in der Zeit von 14 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken grundsätzlich verboten. Dies geht aus der aktuellen Verordnung zur Neufassung der Berliner Vorschriften zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 des Berliner Senats hervor.
Heißt: Kaufland, Netto und Co haben zwar vielleicht noch geöffnet, aber übers Kassenband kommt kein Chantré, kein Rotkäppchen, kein Eierlikör. Einzig Mon Cherie Pralinen und Weinbrandbohnen dürften okay sein.
Auch Nachschub holen an der Tanke oder am Späti fällt in diesem Jahr ab 14 Uhr aus. Könnte also gut sein, dass ihnen in den verbleibenden weniger als 48 Stunden mehr Menschen als sonst mit Bierkästen und Flaschen begegnen. Es hält sich ja. Na dann mal Prösterchen, auf dass 2021 ein Jahr wird, in dem sich die wild gewordene Welt wieder etwas einkriegt.