Hohe Temperaturen, staubtrockene Böden
Alarmstufe Rot: In den Wäldern steigt die Waldbrandgefahr. WAS man darf, WAS verboten ist!
Wir erklären, wie sich die Waldbrandgefahr in den nächsten Tagen entwickelt, wie es in Ihrer Region aussieht

Alarmstufe Rot für die Wälder, auch in Berlin. Hohe Temperaturen, staubtrockene Böden, kein Regen in Sicht. Die Waldbrandgefahr ist am heutigen Tag am höchsten. Deutschlandweit. Die Karte mit dem Waldbrandgefahrenindex vom Deutschen Wetterdienst (DWD) zeigt fast nur dunkelrote und rote Flecken für Mittwoch an. Ganz Brandenburg ist dunkelrot, auch große Teile von Berlin. Wir erklären, wie sich die Waldbrandgefahr in den nächsten Tagen entwickelt, wie es in Ihrer Region aussieht, was Sie beachten müssen.
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Auch die Berliner Wälder sind feuergefährdet. Man vergisst leicht, wie viel Wald Berlin hat. Rings um den Müggelsee und die Dahme in Köpenick gibt es ausgedehnte Forsten, dazu kommen der Grunewald, Wälder in Spandau und Buch, kleine Waldstücke und große Parks. Der DWD misst an vier Stationen in Berlin die Waldbrandgefahr. Die höchste Stufe 5 wird für Mittwoch und Donnerstag in Buch und Marzahn angezeigt, Stufe 4 in Tempelhof und Dahlem. Erst ab Freitag zeigt der Waldbrandgefahrenindex nur Gefahrenstufe 3 an.
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In Brandenburg sieht es ähnlich dunkelrot aus. Einzig für die Station Wiesenburg wird nur eine 3 vermeldet, in Menz steht die Stufe 4 im Index. Freitag und Sonnabend sinken die Temperaturen und damit auch die Waldbrandgefahr, doch ab Sonntag geht beides wieder nach oben.

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Um Feuer zu verhindern, sollten Spaziergänger und Autofahrer die Hinweise von Feuerwehr, Landesbehörden und Versicherern beachten:
Darf im Wald geraucht werden?
In Berlin und Brandenburg grundsätzlich nicht. Wie auch in Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Ansonsten gilt von März bis Oktober ein absolutes Rauchverbot in den Wäldern. Zigaretten sollten auch nicht aus Autos oder Zügen geworfen werden, denn schnell kommt es zu einem Böschungsbrand an Straßen oder Bahntrassen. Der Brennglaseffekt durch achtlos entsorgte Flaschen oder Glasscherben ist nach Angaben des Deutschen Feuerwehrverbands wissenschaftlich gesehen ein Mythos – dennoch gehört der Müll nicht in den Wald.
Was ist mit offenen Feuern?
Lager- und Grillfeuer sind nur an gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt. Ansonsten darf im und am Wald kein Feuer entfacht werden. In der Regel ist dabei, auch in Berlin, eine Entfernung von 100 Metern zum Waldrand einzuhalten, in einigen Bundesländern mindestens 50 Meter. Glutreste können auch nach Stunden oder Tagen noch Feuer auslösen. Die Verbote gelten übrigens nicht nur bei erhöhter Waldbrandgefahr, sondern das ganze Jahr über!
Was sollten Autofahrer beachten?
Beim Ausflug in die Natur sollten Autofahrer nur ausgewiesene Parkplätze nutzen, denn Grasflächen können sich durch heiße Abgasanlagen entzünden. Dies betrifft neben allen Modellen mit am Fahrzeugboden liegenden Katalysatoren immer mehr Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro VI. Werden diese in den Regenerationsmodus geschaltet, können sehr hohe Temperaturen auftreten.
Können Wälder gesperrt werden?
Das ist durchaus möglich. In Brandenburg zum Beispiel können die Forstbehörden bei hoher Waldbrandgefahr den Wald sperren. Das wird durch Schilder gekennzeichnet.

Welche Strafen drohen?
Fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung sind Straftaten, schwere Fälle können mit Gefängnis bestraft werden. Die Gesetze der Länder sehen außerdem Bußgelder für diejenigen vor, die gegen Verbote zum Schutz vor Waldbränden verstoßen. Das bloße Anzünden einer Zigarette zum Beispiel kann Raucher ein Bußgeld zwischen 80 und 100 Euro kosten.
Wie reagiert man bei einem Feuer richtig?
Bei einem Wald- oder Flurbrand sollte sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 oder die Polizei unter der Notrufnummer 110 alarmiert werden. Dabei sollten möglichst der genaue Brandort, das Ausmaß und die Art des Feuers – also ob es am Boden oder in den Wipfeln brennt – sowie der eigene Standort angegeben werden. Zudem sollte das Feuer möglichst durch erste Löschversuche eingedämmt werden. Dabei geht allerdings immer die eigene Sicherheit vor.

Übernimmt die Versicherung den Schaden bei Waldbränden?
Private Haftpflichtversicherungen übernehmen den Schaden, sofern es sich nicht um eine vorsätzliche Tat handelt. Grobe Fahrlässigkeit – sprich die Verletzung von Sorgfaltspflichten – ist inbegriffen. Für Waldbesitzer gibt es spezielle Versicherungen gegen Brandschäden.
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Wie viele Waldbrände gibt es in Deutschland?
Im langjährigen Schnitt kommt es laut Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu 1120 Waldbränden pro Jahr, die durchschnittlich etwa 780 Hektar zerstören. Die Zahlen schwanken aber je nach Witterungsbedingungen stark, auch regional gibt es Unterschiede beim Feuerrisiko. Das Land Brandenburg etwa ist aufgrund sandiger Böden und ausgedehnter Kiefernwälder besonders bedroht. Auch bestimmte Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sowie am Oberrhein gelten als stärker gefährdet.