Neben der Jungen Alternative (JA) werden auch zwei weitere Gruppierungen der sogenannten Neuen Rechten - das Institut für Staatspolitik (IfS) und der Verein „Ein Prozent“ – von der Behörde als rechtsextremistisch eingestuft. 
Neben der Jungen Alternative (JA) werden auch zwei weitere Gruppierungen der sogenannten Neuen Rechten - das Institut für Staatspolitik (IfS) und der Verein „Ein Prozent“ – von der Behörde als rechtsextremistisch eingestuft.  dpa

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative (JA), als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Der Einstufung sei eine vierjährige Prüfung als Verdachtsfall vorausgegangen, teilte der Verfassungsschutz am Mittwoch mit.

Das Ergebnis: Die Positionen der JA seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die AfD-Unterorganisation verunglimpfe das politischer System der Bundesrepublik, sei klar fremdenfeindlich und bereite so den Boden für „unfriedliche Verhaltensweisen“ gegenüber als fremd empfundenen Menschen, erklärte das Bundesamt.

Spektrum der Neuen Rechten 

Mit der JA wurden noch zwei weitere Gruppierungen als rechtsextremistisch eingestuft – der Verein „Ein Prozent e.V.“ und das „Institut für Staatspolitik“. Sie alle werden zum Spektrum der so genannten „Neuen Rechten“ gezählt.

„Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese drei Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen“, erklärte Behördenchef Thomas Haldenwang. Die Positionen der Gruppierungen seien „nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“.

Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV).
Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). dpa / Nietfeld 

Lesen Sie auch: Preis-Alarm bei Olivenöl – was droht und wie Sie sparen können>>

Die drei Gruppierungen „zielen auf die Ausgrenzung vermeintlich ‚Fremder‘ und versuchen, diese Positionen gesellschaftlich anschlussfähig zu machen“, erklärte der Verfassungsschutzpräsident. Er warf ihnen das „gezielte Propagieren von Feindbildern und das Schüren von Ressentiments in der Bevölkerung“ vor.

Mitglieder im öffentlichen Dienst haben Probleme 

Die Einstufung als rechtsextremistisch hat für die betroffenen Organisationen und ihre Mitglieder erhebliche Auswirkungen. Sie ermöglicht eine intensive Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden. Für Mitglieder, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, ergeben sich daraus große Probleme – haben sie doch einen Eid auf die Verfassung abgelegt und sich verpflichtet, das Grundgesetz zu schützen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte die Einstufung als Signal für die Wehrhaftigkeit der Demokratie. „Die Akteure der sogenannten ‚Neuen Rechten‘ verbreiten nichts als Hass und Ausgrenzung gegenüber Andersdenkenden, gegenüber Geflüchteten und gegenüber anderen Menschen mit Migrationsgeschichte“, erklärte die Ministerin. „Das versuchen sie mit einem vermeintlich gebildeten, moderneren Antlitz zu verbinden. Doch die menschenverachtenden Ideologien dahinter sind klar.“

Seit 2019 Verdachtsfall 

Der Verfassungsschutz hatte die JA im Januar 2019 als Verdachtsfall und damit auch als Beobachtungsobjekt eingestuft. Dabei seien „Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip“ festgestellt worden, erklärte das Bundesamt nun. Es sprach von einer „Vielzahl von Diffamierungen und Verunglimpfungen politischer Gegner, aber auch des Staates und seiner Repräsentanten an sich“ durch die JA. Dies sei Ausdruck davon, „dass es der JA nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern um eine generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland“.

Lesen Sie auch: Soulbottles reaktiviert DDR-Idee: superfestes Glas für Flaschen>>

„Das in den Äußerungen und Verlautbarungen deutlich zutage tretende Volksverständnis der JA widerspricht dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Volksverständnis und ist geeignet, Angehörige vermeintlich anderer Ethnien auszugrenzen und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse abzuwerten“, hieß es in der Erklärung weiter.

Völkisches Gesellschaftskonzept 

Die JA propagiere „ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht“, erklärte der Verfassungsschutz. Migranten außereuropäischer Herkunft würden als „grundsätzlich nicht integrierbar ausgrenzt“. In der Beobachtungszeit habe der Verfassungsschutz bei der JA eine „Verfestigung und teils auch Verschärfung der extremistischen Positionen“ festgestellt.

Das in Schnellroda im Saalekreis ansässige „Institut für Staatspolitik“ (IfS) des Verlegers Götz Kubitschek war bereits vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als rechtsextreme Gruppierung eingestuft worden. Kubitschek gilt als führender Akteur der so genannten Neuen Rechten und enger Vertrauter von AfD-Rechtsaußen Björn Höcke.

Lesen Sie auch: Renten im Osten sollen auf West-Niveau steigen>>

Die Überprüfung des IfS habe „Verstöße gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“ ergeben, erklärte der Verfassungsschutz. Vertreter des „Instituts“ behaupteten „in einer die Menschenwürde verletzenden Weise eine drohende ‚Auflösung des deutschen Volkes‘“.

Ein ähnliches Ergebnis habe die Prüfung des Vereins „Ein Prozent e.V.“ ergeben, der nun ebenfalls als rechtsextremistisch eingestuft wurde. „Die vertretenen und propagierten Positionen beinhalten nachweislich völkisch-nationalistische Ideologeme, sind migranten-, fremden- und- muslimfeindlich sowie rassistisch“, erklärte der Verfassungsschutz.