Deutsche Bahn gnadenlos

Ärger bei der Fahrkartenkontrolle in Berliner S-Bahn: „Ich fühle mich abgezockt“

Die Ukrainerin Nataliya Nesterenko (45) war mit falschem Fahrschein unterwegs und wurde von einer Kontrolleurin sofort zur Kasse gebeten.

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Nataliya Nesterenko und ihr Ehemann André Hoek, der für sie das Monatsticket online buchte.
Nataliya Nesterenko und ihr Ehemann André Hoek, der für sie das Monatsticket online buchte.Markus Wächter/Berliner Zeitung

Nataliya Nesterenko aus Neu-Hohenschönhausen ist wütend auf die S-Bahn Berlin. Auslöser war eine Fahrkartenkontrolle, bei der eine Mitarbeiterin des Unternehmens ihre Monatskarte nicht anerkennen wollte und sie noch vor Ort zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts von 60 Euro genötigt haben soll. Die 45-jährige Ingenieurin mit ukrainischer Herkunft hat sich bereits bei der S-Bahn beschwert, weil sie sich abgezockt fühle. 

„Ich bin ein sehr ehrlicher Mensch und zahle Steuern in diesem Land. Umso mehr irritiert es mich, wie ich in den öffentlichen Verkehrsmitteln behandelt wurde“, sagt Nataliya Nesterenko. Am 17. November gegen 12.30 Uhr sei sie in der S-Bahn Richtung Wartenberg von einer Kontrolleurin gebeten worden, ihre Fahrkarte vorzuzeigen. „Das geht nicht. Sie müssen das Ticket auf Ihrem eigenen Handy haben“, habe die Mitarbeiterin zu ihr gesagt.

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Da sie zum Zeitpunkt der Kontrolle erst seit ein paar Wochen in Berlin lebte, habe ihr Ehemann ihr das Ticket auf sein Handy heruntergeladen, da sie selbst nur einen ukrainischen Mobilfunkvertrag hatte. Das Problem: Die Monatskarte für 61 Euro ist nur mit einem Lichtbildausweis des Käufers gültig und somit nicht auf Nesterenko übertragbar. 

Die Kontrolleurin habe ihr vorgeworfen, dass sie ohne gültigen Fahrausweis unterwegs sei und ihren Pass verlangt, den sie daraufhin vorgezeigt habe. „Als ich gefragt habe, ob ich ihn zurückbekommen kann, hat die Mitarbeiterin in herrischem Tonfall ‚Moment‘ gerufen und ist einfach mit meinem Pass in der Hand an der Haltestelle Friedrichsfelde Ost ausgestiegen“, erinnert sich Nataliya Nesterenko.

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Ihr sei dann nichts anderes übrig geblieben, als der Kontrolleurin hinterherzulaufen. Die habe ihr noch auf dem Bahnsteig gesagt, dass sie den Pass erst zurückbekomme, wenn sie die 60 Euro für das erhöhte Beförderungsentgelt zahle und ihr ein Kartenlesegerät unter die Nase gehalten. 

Der ukrainische Reisepass von Nataliya Nesterenko und das Handyticket.
Der ukrainische Reisepass von Nataliya Nesterenko und das Handyticket.Markus Wächter

Das Verhalten der Kontrolleurin habe sie sehr eingeschüchtert. „Ich kannte mich mit den Beförderungsrichtlinien in dieser Stadt noch nicht aus und wollte Stress vermeiden“, sagt Nataliya Nesterenko, die erst im November an den Wohnort ihres deutschen Ehemannes gezogen war. Als sie ihm von dem Zwischenfall erzählte, sei er sehr verärgert gewesen.

„Als ich meiner Frau eine Monatskarte buchte, wusste ich nicht, dass sie nicht übertragbar ist. Ich habe selbst eine eigene Monatskarte und kann das belegen“, sagt ihr Gatte André Hoek dem KURIER. Viel schlimmer aber sei, dass seine Frau in seinen Augen zur Zahlung genötigt worden sei, indem die Kontrolleurin ihren Pass einbehalten hätte. „Das ist eine riesige Sauerei“, findet er. Sie hätten sich auch bei der S-Bahn beschwert, aber die hätten ihnen geantwortet, dass in ihren Augen alles korrekt abgelaufen sei. 

Schwarzfahren: Straftat muss nachgewiesen werden
Das Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültigen Fahrschein, „Schwarzfahren“, ist in Deutschland ein Straftatbestand. Allerdings muss dieser belegbar nachgewiesen werden. Erst im Januar gab es dazu ein rechtskräftiges Urteil vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Darin wurde eine Berlinerin freigesprochen, die beim „Schwarzfahren“ erwischt wurde. In dem Urteil heißt es, dass die Angeklagte zwar eingeräumt habe, ohne Fahrschein in der U-Bahn angetroffen worden zu sein, aber den Erwerb der Fahrkarte für den Tatzeitraum nachweisen konnte. Zumindest sei nicht auszuschließen gewesen, dass sich die Angeklagte die vorgelegten Fahrausweise vor den Taten gekauft habe.

Der KURIER hat bei der S-Bahn Berlin nachgefragt, ob der Vorfall dort bekannt ist und ob Sofortkasse bei Fahrkartenkontrollen üblich ist. „Die Kundin konnte bei Überprüfung nur eine Monatskarte vorweisen, die auf einen männlichen Namen ausgestellt war. Diese Karten sind jedoch nicht übertragbar, sodass sie kein gültiges Ticket hatte“, teilte eine Sprecherin der Deutschen Bahn mit.

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Der dann folgende Vorgang sei obligatorisch: Es werde zunächst angeboten, das erhöhte Beförderungsentgelt sofort per Kredit- oder Girokarte zu begleichen. Wenn das nicht gewünscht oder möglich sei, werden die Personalien anhand eines Ausweisdokuments aufgenommen und der Fahrgast erhält eine Zahlungsaufforderung, die er per Überweisung begleichen kann. Dazu würden die Kontrolleure im Allgemeinen zusammen mit dem Fahrgast den Zug verlassen, um die Formalitäten auf dem Bahnsteig zu erledigen.

Sollte sich die Kundin dann entschieden haben, den Betrag direkt zu zahlen, würden die Daten nicht aufgenommen und sie erhalte ihren Pass zurück. „Für die Kontrolleure hat die direkte Bezahlung keinen Vorteil. Ein Monatsticket, das auf den Namen der Kundin ausgestellt ist, wurde nicht nachgereicht. In dem Fall wäre das erhöhte Beförderungsentgelt auf sieben Euro reduziert worden“, so die Sprecherin.