Woche der Sauberkeit
Park-Aktion: Müll-Polizei macht Jagd auf Müllferkel
Leere Flaschen, Pizzakartons, Chipstüten, Grillreste oder Hundehaufen: Wer Müll liegen lässt, wird ab sofort richtig zur Kasse gebeten.

Mit verstärkten Kontrollen wollen Berlins Bezirke gegen die Vermüllung von Parks in der Hauptstadt vorgehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter seien in dieser Woche verstärkt in Zivil- oder Dienstkleidung unterwegs und würden die Besucher auf Verstöße ansprechen, kündigten die Bezirke an.
Bei den Kontrollen wird auch darauf geachtet, ob Hundebesitzer die Leinenpflicht für die Vierbeiner einhielten. Mit der gemeinsamen Aktion aller Berliner Bezirke sollten die Besucher sensibilisiert werden für einen sorgsameren Schutz der Grünanlagen, hieß es von den Behörden.
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Neben Müll auch Hundebesitzer im Visier
Allein in Berlin-Mitte, wo etwa im James-Simon-Park und Monbijoupark gerne gefeiert wird, werden nach Bezirksangaben insgesamt 50 Beschäftigte von etwa 6 bis 22 Uhr Streife gehen. „Es ist das Bestreben, möglichst viele, wenn nicht sogar alle Grünanlagen (von klein bis groß) des Bezirks ins Visier zu nehmen“, hieß es vom Bezirk.

Wer gegen das Grünanlagengesetz verstoße, müsse mit einer Anzeige und einem anschließenden Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen. Die Mitarbeiter der Ordnungsämter können Hundebesitzer und Umweltsünder aber auch direkt vor Ort zur Kasse bitten. Maximal 55 Euro könnten bar gezahlt werden, hieß es. Der Vorteil: Der Vorgang ist damit an Ort und Stelle abgeschlossen.
Nach dem Berliner Hundegesetz müssen Vierbeiner in öffentlichen Grünanlagen oder Parks an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden. Ausnahmen gelten nur auf Flächen, die als Auslaufgebiete gekennzeichnet sind. Nach dem Grünanlagengesetz sind die Besitzer zudem verpflichtet, den Hundekot zu entfernen. Generell gelten für den Besuch von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen eine Reihe von Regeln.
Müll ist nicht das einzige Problem in Parks
Dazu zählt etwa, dass Zigarettenstummel nur in Mülleimern entsorgt werden sollen oder Grillen nur auf bestimmten Flächen erlaubt ist. Weitere Regeln sind:
Rücksicht nehmen auf andere Menschen, Pflanzen, Tiere und Ausstattung.
Radfahren nur auf gekennzeichneten Wegen. Achtung: Fußgänger haben immer Vorrang.
Lautstärke anpassen, Nachtruhe einhalten. Es gilt generell eine Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr.
Baden ist nur an ausgewiesenen Badestellen erlaubt. Uferpflanzen sind wichtig für das ökologische Gleichgewicht. Sie dienen Tieren als Rückzugsort. Durch Betreten des Uferbereichs werden Pflanzen beschädigt und Tiere gestört. An ausgewiesenen Badestellen wird außerdem die Wasserqualität regelmäßig überprüft, um bei gesundheitsschädigenden Belastungen der Gewässer warnen zu können. Und: Aufgrund des Schiffsverkehrs und mangelnder Wasserqualität ist das Baden in der Spree grundsätzlich nicht gestattet.
Wildtiere sollen Wildtiere bleiben und nicht an Fütterung gewöhnt werden. Darum ist das Ausstreuen von Futter in Parks nicht erlaubt.