Vor Berliner Supermärkten

Abzocke auf dem Kunden-Parkplatz: Das dicke Geschäft mit den Strafzetteln

Auf immer mehr Parkplätzen von Supermärkten und Einkaufszentren lauern Strafzettel-Verteiler. Sie sollen lästige Dauerparker fernhalten und machen dabei Kasse.

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Beim Parken auf dem Supermarkt-Parkplatz immer eine Parkscheibe verwenden.
Beim Parken auf dem Supermarkt-Parkplatz immer eine Parkscheibe verwenden.imago images / Röder

Ein Mittwochabend im Dezember: Um 17.16 Uhr parkt Bernd K. seinen Mercedes bei Getränke Hoffmann in Treptow. Er greift sich einen Einkaufswagen und verschwindet im Laden. Fünf Minuten später zahlt er Bier und Wasser und schiebt seinen Einkauf zum Auto. Am Scheibenwischer klemmt ein gelber Zettel: „Parkverstoß und Zahlungsaufforderung“. 30 Euro „Vertragsstrafe“ möchte eine Firma namens Park & Control haben. Der Kontrolleur hat offensichtlich nur darauf gewartet, bis Bernd K. im Laden verschwindet. Denn kurz darauf, um 17.17 Uhr, stellte er den Strafzettel aus.

Bernd K.’s Vergehen: Er hatte keine Parkscheibe ins Auto gelegt. Das relativ unauffällige Schild am Rande des Parkplatzes, das 60 Minuten Höchstparkdauer und eine Parkscheibe vorschreibt, hatte er übersehen. Immer mehr Parkplätze vor Supermärkten oder Einkaufszentren werden von privaten Unternehmen überwacht. Entsprechende Schilder weisen auf die neuen Regelungen hin. Doch oft sind sie kaum zu sehen.

In vielen Fällen werden die Parkflächen an die Parkplatzwächter verpachtet. In anderen treffen die Märkte mit diesen eine kostenlose Vereinbarung: Die Parkfirma bietet an, die Stellplätze kostenfrei zu überwachen, wenn sie die Einnahmen aus den Strafzetteln behalten darf. Park & Control selbst handelt nach eigener Auskunft „im Auftrag“, will aber „keine Details zu Vertragsmodellen kommunizieren“.

So einen Strafzettel finden Kunden von Supermärkten und Einkaufszentren jetzt immer öfter am Scheibenwischer.
So einen Strafzettel finden Kunden von Supermärkten und Einkaufszentren jetzt immer öfter am Scheibenwischer.privat

Als Grund für die zwischen Flensburg und Konstanz grassierende Abkassiererei geben die Parkfirmen und Supermärkte an, man wolle Dauerparker fernhalten, die die Kundenparkplätze blockieren. Und so steigen immer mehr Unternehmen in das große Geschäft ein: Firmen wie Park & Control, Fairparken oder Parkräume KG.

Auch offensichtlich schwach belegte Parkplätze sind darunter. „Ich habe noch nie erlebt, dass hier einer unserer Kunden keinen Parkplatz bekommen hat“, sagt ein Verkäufer des Marktes, vor dem Bernd K. seinen Strafzettel bekam. „Diese Abzocker haben inzwischen schon Kunden vergrault. Die liegen da draußen auf der Lauer. Und wenn die Kunden zu uns reinkommen, springen sie an deren Auto und machen ein Beweisfoto von der fehlenden Parkscheibe.“

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Im benachbarten Markt ist man ebenfalls nicht begeistert von der Strafzettelwirtschaft vor der eigenen Tür und verweist auf den Eigentümer des Grundstücks, der die Parkwächter angeheuert habe. Dazu äußern will sich der Eigentümer nicht.

Weil sich immer wieder empörte Kunden bei den Verkäufern beschweren, haben diese neben der Kasse bereits einen Stapel Formulare zu liegen: Anträge auf Kulanz, die an Park & Control geschickt werden können und auf die man seinen Kassenzettel kleben soll als Beweis, dass man eingekauft und nicht dauergeparkt hat. Zudem soll man seine Adresse aufschreiben – was der Firma langwierige Halterabfragen erspart. Ein anderer Weg, Kulanz zu fordern, ohne seine Privatadresse zu offenbaren, ist ein Onlineformular auf der Park-&-Control-Seite. Allerdings funktioniert dieses nicht mit dem Safari-Internetbrowser. Eine Telefonnummer der Firma findet sich im Impressum nicht.

Bundesgerichtshof: Es kommt ein Vertrag zustande

Wer nicht auf den Strafzettel einer Parkplatzfirma reagiert, bekommt Wochen oder Monate später Post. Die Firma hat den Halter des Fahrzeugs beim Kraftfahrt-Bundesamt oder der örtlichen Zulassungsstelle abgefragt. Die Gebühren in Höhe von 5,10 Euro werden an den KfZ-Halter weitergereicht, hinzu kommen dann Mahngebühren und bei fortgesetzter Weigerung Inkassogebühren, die mehrere Hundert Euro betragen können.

Der Fahrer ist verpflichtet, den Strafzettel zu bezahlen, weil zwischen dem Betreiber eines privaten Parkplatzes und dem Fahrzeugführer ein Nutzungsvertrag zustande kommt, indem der Fahrzeugführer das Parkplatzangebot durch das Abstellen des Fahrzeugs annimmt, wie der Bundesgerichtshof am 18. Dezember 2019 feststellte. Zudem muss der Halter den Fahrer benennen, wenn er nicht selbst gefahren ist – ansonsten muss er zahlen.

Das Treiben der Parkplatzwächter ist prinzipiell also von höchster Stelle abgesegnet. Und Konstantin Dietrich von der Verbraucherzentrale kann nur den Rat geben: „Wenn das Entgelt über 30 Euro liegt, sollte man es bestreiten. Ansonsten gilt: Achtsam sein und eine Parkscheibe reinlegen!“

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Auf solche Tipps der Verbraucherzentrale verlassen sich nicht alle, sondern klagen lieber. Die rechtliche Grundlage, auf der die Parkplatzwächter handeln, ist ein sogenannter faktischer Vertrag, der bei der Nutzung eines Parkplatzes zustande kommt – ähnlich wie ein Beförderungsvertrag, den man mit der BVG eingeht, wenn man in eine Straßenbahn steigt. Eine Unterschrift braucht es nicht, der Kunde erklärt sich durch das Parken mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Verbraucheranwalt: Viele Schilder sind zu unscheinbar und die Schrift ist zu klein

„Dabei ist ein wichtiger Umstand zu beachten“, sagt der Berliner Verbraucheranwalt Thomas Hollweck, der bislang 23 Parkplatzkontroll-Firmen bundesweit als Gegner nennt. „Normalerweise ist es der Kunde gewohnt, dass ein Supermarktparkplatz kostenfrei ist. Da das die Regel ist, müssen Ausnahmen besonders deutlich gekennzeichnet werden.“

Diese Nutzungsregelungen müssten sehr deutlich schon am Eingang für einen fahrenden Autofahrer zu erkennen sein. „Auf einem großen Schild in Augenhöhe des Fahrers, das nicht hinter einem Busch oder Baum verborgen ist“, so Hollweck. „Ist das nicht der Fall, wird kein Vertrag geschlossen.“ Nach seiner Erfahrung sind viele Schilder zu unscheinbar, die Schrift ist viel zu klein und aus dem Auto kaum zu lesen.

Dass der Kontrolleur schon kurz nach dem Aussteigen oder der Ablaufzeit der Parkscheibe einen Zettel an die Scheibe heftet, kommt des Öfteren vor. „Eine Politesse im öffentlichen Dienst räumt meist eine Kulanzzeit von 20 Minuten ein“, sagt der Anwalt dazu. „Da der Kunde davon ausgeht, dass er im Supermarkt willkommen ist und nicht mit gewinnstrebenden Parkplatzbewachern rechnen muss, sollte die Kulanzzeit eher bei 20 bis 30 Minuten angesetzt sein.“

Die Gebühr hält er außerdem für unverhältnismäßig hoch. Sie weiche von den Strafgebühren der öffentlichen Parkraumüberwachung ab.

Haben Sie die Zeit, sich bei der Einfahrt auf den Parkplatz diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ durchzulesen?
Haben Sie die Zeit, sich bei der Einfahrt auf den Parkplatz diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ durchzulesen?Andreas Kopietz

Die Parkplatzüberwachung scheint ein Geschäftsmodell zu sein, das mehr und mehr um sich greift, sagt Hollweck. Damit dieses Unwesen aufhört, empfiehlt er, sich bei den Supermärkten zu beschweren. Nach seiner Erfahrung kam es schon öfter vor, dass Supermärkte den Vertrag mit dem privaten Parkplatzkontrolleur beendet haben, um die Kundenzufriedenheit wieder herzustellen. Immer mehr Kunden hätten sich über die Methoden des privaten Wächters beschwert, sodass die Märkte nicht länger wegschauen konnten.

Park & Control ist eine Tochter der Apcoa Parking, über die auch die Pressearbeit läuft. Die beide Firmen haben dieselbe Adresse im Stuttgarter Luftfrachtzentrum. Park & Control betreut nach eigenen Angaben in Berlin 51 private Parkplätze und bundesweit mehr als 900 und bezeichnet sich als Marktführer in Deutschland. Supermärkte, Krankenhäuser, Ärztehäuser oder auch Wohnungsgesellschaften benötigten Park & Control, weil ihre privaten Parkflächen von Fremd- und Dauerparkern blockiert würden und eigene Kunden dadurch keine Stellplätze mehr fänden, teilt das Unternehmen auf Anfrage mit. „In diesem Fall müssen Kunden entweder weite Wege in Kauf nehmen oder sie weichen im schlimmsten Fall zur Konkurrenz aus. Von Fremd- und Dauerparkern blockierte Parkplätze wirken sich daher negativ auf das Geschäft des Einzelhändlers oder Discounters vor Ort aus.“

Park & Control: Wir liegen nicht auf der Lauer, es gibt keine Knöllchen-Prämie

Den Vorwurf, dass die Mitarbeiter „auf der Lauer“ liegen würden, weist das Unternehmen zurück: Es gebe keine „Knöllchen-Prämie“ für die Mitarbeiter oder Erfolgsquoten, die es zu erfüllen gilt. „Das von Ihnen beschriebene Vorgehen entspricht nicht dem Park & Control Servicegedanken. Unsere Auftraggeber bekommen von ihren Kunden häufig positive Rückmeldungen“, sagt eine Sprecherin. Die Teams seien mit den Auftraggebern ständig in Kontakt.

„Parken ist ein gefühlsbetontes Thema und Parkraum knapp, das spüren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Park & Control täglich“, so eine Sprecherin. Täglich gelte es, Angriffe von wütenden Falschparkern abzuwehren.

Nach ihren Worten hat Park & Control „umfangreiche Kulanzprozesse“ etabliert. Der Kulanzantrag könne zusammen mit dem Kassenbeleg über die Website eingereicht werden. Über die Höhe der Kulanzquote macht das Unternehmen keine Angaben.

„Park & Control reagiert leider nur manchmal mit Kulanz, aber nicht oft“, sagt dagegen Anwalt Hollweck. Er betreut viele Mandanten, die es zuvor auf dem Kulanz-Weg versucht haben.

Bernd K. hatte Glück. Über die Internetseite von Park & Control stellte er einen Kulanzantrag, ohne seine Adresse anzugeben. Er hängte einen langen Text mit vielen juristischen Argumenten, die denen von Thomas Hollweck ähneln, dran. Und bekam zur Antwort: „Nach Überprüfung der Sachlage dürfen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen einmalig auf kulantem Wege entgegenkommen und den Vorgang (…) stornieren.“