
Aufgaben und Ermittlungsmöglichkeiten der Berliner Polizei werden neu geregelt. Eine entsprechende Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) wurde am Donnerstag in erster Lesung im Abgeordnetenhaus debattiert. Laut Gesetz sollen Polizisten künftig sogenannte Bodycams an ihren Uniformen zur Aufzeichnung bestimmter Einsätze tragen. Das gilt auch für Feuerwehrleute und Sanitäter. Über den Einsatz von V-Leuten muss künftig ein Richter entscheiden. Bei akuten Gefahren oder Terrorverdacht ist bald auch möglich, Telefongespräche abzuhören und Chats mitzulesen, wenn die Polizeipräsidentin das genehmigt.
Das Gesetz, das nach der zweiten Lesung und Beschlussfassung am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, enthält aber auch Beschränkungen. Sie betreffen das Recht der Polizei, Privatwohnungen zu betreten, etwa bei Lärmbeschwerden, und bestimmte anlasslose Kontrollen. Der sogenannte Verhinderungsgewahrsam, also eine zeitweise Inhaftierung auf Verdacht, wird von maximal vier auf zwei Tage reduziert.