Demonstranten treffen sich zu einem nicht angemeldeten sogenannten „Spaziergang“ in der Cottbuser Innenstadt.
Demonstranten treffen sich zu einem nicht angemeldeten sogenannten „Spaziergang“ in der Cottbuser Innenstadt. dpa/Hammerschmidt

Nach zahlreichen nicht angemeldeten Demonstrationen gegen die Corona-Politik mit Tausenden Teilnehmern und mehreren Festnahmen hat die Polizei diese Versammlungen in Cottbus für die nächsten 14 Tage generell untersagt. Das Verbot – insbesondere im Zusammenhang mit Aufrufen zum „Cottbuser Spaziergang“ – gelte vom kommenden Montag an bis zum 13. Februar. Und das unabhängig vom Wochentag und betreffe auch Ersatzveranstaltungen, teilte die Polizeidirektion Süd am Samstag mit.

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Im Gegensatz zu angezeigten Veranstaltungen könne die Polizei bei den nicht angemeldeten Aufzügen die Sicherheit und Ordnung sowie insbesondere den Infektionsschutz nicht auf eine sichere Grundlage stellen, heißt es zur Begründung des Verbots.

Die Polizei droht bei verbotenen Demos „Zwangsmittel“ an

So hätten bei den Demonstrationen in Cottbus die meisten Teilnehmer keine Masken getragen und nicht den vorgeschriebenen Mindestabstand eingehalten. Trotz mehrfacher Aufrufe über Lautsprecher reagierten die Teilnehmer nicht, für die nicht angemeldeten Versammlungen habe sich vor Ort auch kein Versammlungsleiter gefunden. Mobilisiert wurden die Demonstranten über Messenger-Dienste wie Telegram. In der Verfügung gegen die unangemeldeten Versammlungen droht die Polizei sogenannte „Zwangsmittel“ an.

Vor dem Hintergrund der hohen Infektionszahlen habe das Robert Koch-Institut (RKI) die Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung als sehr hoch eingeschätzt, heißt es in der Verfügung. Das Verbot sei daher notwendig, weil die Teilnehmer die infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen regelmäßig nicht einhielten.