Ab jetzt Ausgangssperre in Berlin! DAS müssen Sie wissen, wenn Sie von der Polizei kontrolliert werden
Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen.

Für die neuen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten Ausnahmen - wer sich darauf berufen will, muss das begründen können. Darauf hat die Senatsverwaltung für Inneres am Freitag hingewiesen. Ab Samstag greift die Bundes-Notbremse auch in Berlin. Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen. Zu den Ausnahmen gehört zum Beispiel die Fahrt zur Arbeit.
Wer draußen erwischt wird, sollte gute Gründe haben
Joggen und Spazierengehen bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine. „Wer nach Mitternacht von der Polizei auf den Straßen angetroffen wird, sollte nachvollziehbar erläutern können, warum er oder sie sich noch im Freien aufhält“, teilte ein Sprecher der Innenverwaltung mit. Die Polizei sei erfahren genug, das mit Augenmaß einzuschätzen und zu bewerten. „Grundsätzlich empfehlen wir das Mitführen einer Arbeitgeberbescheinigung oder anderer Nachweise.“
Die Erfahrungen der Polizei in Berlin nach mehr als einem Jahr Pandemie zeigten, dass sich der Großteil der Berlinerinnen und Berliner an die Auflagen halte, so der Sprecher. „Insofern rechnen wir damit, dass sich das Gros der Bevölkerung auch an die nächtliche Ausgangsbeschränkung halten wird.“ Nicht auszuschließen sei, dass in Einzelfällen gegen die Vorgaben verstoßen werde. Die Polizei berücksichtige das bei Lagebewertung und Einsatzplanungen.
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Eine Bilanz der ersten Nacht ab Sonnabend um 24 Uhr mit Ausgangssperren konnte die Berliner Polizei noch nicht geben. Momentan agiere man noch nach den aktuell bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen. „Die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes durch die Senatsverwaltung muss erst in die bestehende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin implementiert werden“, sagte Polizeisprecher Martin Halweg dem KURIER.
Da dies voraussichtlich erst in der kommenden Woche passieren soll, treffe die Berliner Polizei ihre Maßnahmen nach den bisherigen Regularien. Diese besagen, dass sich Menschen ab 21 Uhr nur noch alleine oder zu zweit im Freien aufhalten dürfen. Kontrollen kann es daher auch schon vor 22 Uhr geben. „Die Einsatzkräfte sind Tag und Nacht zur Einhaltung der Regelungen unterwegs“, sagte Halweg. „Wir können aber nicht in jedem Winkel der Stadt sein.“