Update! 2G-Regel ab Montag in Berlin - Senat beschließt Einschränkungen. Hier die Regeln im Detail
Für unter 18-Jährige reicht weiterhin ein nachgewiesener negativer Corona-Test.

Der Berliner Senat hat weitere Einschränkungen für Menschen ohne Corona-Impfschutz beschlossen. Die sogenannte 2G-Regel soll nach einer Entscheidung vom Mittwoch deutlich ausgeweitet werden, wie die Senatskanzlei mitteilte.
Angesichts der gestiegenen Zahlen von Corona-Fällen und sich abzeichnenden Engpässen auf den Intensivstationen sollen von Montag an nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt beispielsweise zu Restaurants, Kinos, Theatern, Museen oder Galerien haben, nicht auch Getestete. Das betrifft auch Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen sowie Vergnügungsstätten wie Spielhallen, sowie geschlossene Räume in Freizeitparks oder im Berliner Zoo genau wie im Tierpark.
Für unter 18-Jährige reicht weiter ein negativer Corona-Test
Ausgenommen von der neuen Regelung sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für sie reicht weiterhin ein nachgewiesener negativer Corona-Test.
Die Regeln im Detail
Kultur Neben Kinos gilt die neue 2G-Regel beispielsweise auch für Theater, Museen oder Galerien.
Gastronomie Cafés, Kneipen und Restaurants dürfen in geschlossene Räume ebenfalls nur noch Geimpfte und Genesene einlassen.
Veranstaltungen Bei Veranstaltungen gilt die 2G-Regel generell in geschlossenen Räumen - ausgenommen sind Lehrveranstaltungen etwa in Hochschulen. Bei Veranstaltungen mit mehr als 2000 Teilnehmern ist die 2G-Regel auch im Freien vorgeschrieben.
Freizeit Bei Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen und vergleichbaren Einrichtungen gilt sie ebenfalls, genauso in Vergnügungsstätten wie Spielhallen, solange es geschlossene Räume betrifft. Das Gleiche gilt für Freizeitparks, aber auch für den Berliner Zoo, den Tierpark Berlin oder den Botanischen Garten.
Touristische Angebote Auch Ausflugsfahrten zum Beispiel mit dem Bus oder Schiffstouren auf der Spree sind nur noch für Geimpfte und Genesene erlaubt.
Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege Die 2G-Regel ist künftig sowohl im Kosmetikstudio als auch im Friseursalon Vorschrift. Im Fall von körpernahen Dienstleistungen, für welche die 2G-Regel nicht gilt - wie zum Beispiel medizinische Fußpflege, Ergotherapie oder Behandlungen beim Heilpraktiker - gilt Maskenpflicht.
Sport und Fitness In Fitness- und Tanzstudios oder ähnlichen Einrichtungen ist 2G Pflicht, genau wie bei Sportarten in der Halle.
Personal Wer dort arbeitet, wo die 2G-Regel gilt und Kundenkontakt hat, muss geimpft, genesen oder maximal 24 Stunden vorher negativ getestet sein. Personal in Krankenhäusern, das Umgang mit Patienten hat, muss geimpft, genesen sein oder sich täglich testen lassen.
Arbeit Gewerbliche und öffentliche Arbeitgeber sind angehalten, aber nicht verpflichtet, darauf zu achten, dass maximal die Hälfte der Büroarbeitsplätze zeitgleich genutzt wird. Das gilt nicht für Tätigkeiten mit Kunden- oder Patientenkontakt. Ausgenommen sind außerdem Arbeitsplätze, bei denen die Anwesenheit der Arbeitnehmer für das Funktionieren von Justiz und Verwaltung erforderlich ist.
Aktuell gilt in Berlin, dass zum Beispiel Restaurantbetreiber oder Veranstalter selbst entscheiden können, ob sie den Zutritt zu ihren Innenräumen Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) erlauben oder nur noch Geimpften und Genesenen (2G). Bei 2G entfällt dann die Maskenpflicht. Dagegen ist für Clubs und andere Anbieter von Tanzveranstaltungen 2G schon bisher vorgeschrieben.
Mit der Verschärfung der Corona-Maßnahmen reagiert der Senat auf die erheblich gestiegenen Infektionszahlen in Deutschland und Berlin. Nach den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Mittwochmorgen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in der Hauptstadt bei 227,8. Der Wert gibt an, wie viele Menschen pro 100 000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Anfang Oktober lag er noch bei 74,4.