Hobbypilot verfliegt sich

200 Menschen wegen Drohne am Fernsehturm evakuiert

Gegen einen 20-Jährigen wird nun wegen Verstoßes gegen das Luftfahrtgesetz ermittelt.

Teilen
Eine Drohne hatte sich am Fernsehturm verfangen.
Eine Drohne hatte sich am Fernsehturm verfangen.Annette Riedl/dpa

Wegen einer verirrten Hobbydrohne am Berliner Fernsehturm sind am Mittwoch rund 200 Menschen aus dem Wahrzeichen gebracht worden. Ein 20-Jähriger meldete den Absturz seines Fluggeräts der Polizei, wie die Beamten am Donnerstag mitteilten. Demnach hatte er es am frühen Abend im Flugbeschränkungsgebiet nahe dem Alexanderplatz aufsteigen lassen und kurze Zeit später das Signal verloren.

Lesen Sie auch: Familie muss ihr Grundstück in Rangsdorf räumen und Haus abreißen>>

Er vermutete, dass die Drohne auf den Fernsehturm gestürzt sein könnte. Die Feuerwehr konnte sie schließlich in rund 270 Metern Höhe orten. Weil eine Absturzgefahr bestand, wurden sämtliche Gäste im Turm in Sicherheit gebracht.

Die Feuerwehr kam mit einem Drohnenteam der Höhenrettung.
Die Feuerwehr kam mit einem Drohnenteam der Höhenrettung.Annette Riedl/dpa

Die nähere Umgebung wurde für rund zwei Stunden gesperrt. Nach Angaben der Polizei hatte sich das Fluggerät in einer Rinne verfangen. Der in den 60er-Jahren im damaligen Ost-Berlin errichtete Turm ist insgesamt 365 Meter hoch.

Drohnen dürfen generell nur in bestimmten Zonen fliegen. Die maximale Flughöhe von 120 Metern darf – ohne Genehmigung – nicht überschritten werden. Am Alex sind Flüge mit Drohnen über Menschenmengen nicht erlaubt.

Lesen Sie auch: Chefarzt packt aus: So tötete Ecstasy-Pille „Blue Punisher“ das Mädchen (†13)>>

Gegen den 20-Jährigen wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Luftfahrtgesetz ermittelt. Das Fliegenlassen von Privatdrohnen ist in Teilen Berlins verboten. Der Durchflug muss genehmigt werden, möglich ist das aber nur für den gewerblichen Betrieb.

Regeln zum Fliegen von Drohnen

Wo man eine Drohne fliegen lassen darf, ist vom Bundesministerium für Verkehr festgelegt. Betreiber von Drohnen müssen sich außerdem beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online registrieren, wenn die Drohne mehr als 250 Gramm wiegt.

Unter 250 Gramm Höchstabflugmasse müssen sich Betreiber nur dann registrieren, wenn die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist. An jeder Drohne muss auch eine Registriernummer angebracht sein, mit der man den Besitzer ermitteln kann. Jeder, der in Deutschland eine Drohne steigen lassen will, benötigt darüber hinaus eine Haftpflichtversicherung. Der ADAC listet hier weitere Bestimmungen und Regeln zum Fliegen von Drohen auf.