„Furchtbare, hinterhältige Tat“
14 Jahre Haft für Mord an Taxifahrer im Grunewald
Rund fünf Monate nach der Tat hat das Landgericht Berlin einen 24-Jährigen wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge zu langer Haft verurteilt. Zudem muss der Mann in der Psychiatrie untergebracht werden.

Der 49-Jährige hilft nur ab und an als Taxifahrer aus. Anfang April wird dies dem Familienvater zum Verhängnis. Auf der Flucht aus Belgien steigt ein Mann ein - und sticht zu. Rund fünf Monate später folgt das Urteil.
Der Taxifahrer hatte keine Chance. Tief sticht ihm der Täter am 6. April in den Morgenstunden im Berliner Grunewald mit einem Messer in den Hals. Ein Passant entdeckt den blutenden 49-Jährigen, ein Notarzt versorgt das Opfer medizinisch. Wenig später stirbt der zweifache Vater jedoch in einem Krankenhaus. Rund fünf Monate später hat das Landgericht Berlin am Freitag einen 24-Jährigen wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt. Zugleich ordnete das Gericht dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Von dem Täter gehe eine „hochgradige Gefährdung“ aus, erklärte der Vorsitzende Richter Gregor Herb.
Das Gericht geht von verminderter Schuldfähigkeit des Tunesiers aus
Das Gericht verhängte keine lebenslange Freiheitsstrafe, weil es von einer verminderten Schuldfähigkeit des Tunesiers zur Tatzeit ausging. Hintergrund dafür ist eine schizophrene Erkrankung, die eine Gutachterin feststellte. Eine „völlige Abwesenheit der Gefühlsfähigkeit“ war aus Sicht des Gerichts ein Zeichen für diese Erkrankung, wie Richter Herb erläuterte. Mit seiner Entscheidung folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Nach Überzeugung der Richter stieg der 24-Jährige an jenem 6. April am Bahnhof Südkreuz in das Taxi des Opfers ein, um Geld zu erbeuten. Der 49-Jährige sei ein Zufallsopfer, was für dessen Familie unerträglich sein müsse. Eigentlich als Disponent bei der Bahn beschäftigt, half er ab und an als Taxifahrer aus. „Er wurde zum Opfer eines Täters, der seine Tat genau geplant hatte“, sagte Richter Herb. Denn der Täter sei trotz seiner Erkrankung „nicht vollends Opfer seiner Bedürfnis- und Handlungsimpulse geworden“.
Das Gericht ist überzeugt: Zwei Tage vor der tödlichen Messerattacke in Berlin hat der 24-Jährige in Belgien seine 53 Jahre alte Freundin getötet. Danach sei er nach Deutschland geflohen, sein eigentliches Ziel sei Oslo gewesen.
Wegen der Tötung seiner Freundin muss der Mann auch noch vor Gericht
Nach dem Angriff auf den Taxifahrer floh der Täter nach Schleswig-Holstein - und wurde noch am selben Tag in Flensburg gefasst. Grundlage war ein Haftbefehl aus Belgien wegen der Tat dort. Deswegen wird er sich in dem Nachbarland noch verantworten müssen. Zunächst habe aber das Verfahren in Berlin Vorrang gehabt, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben 2011 mit Familienmitgliedern aus Tunesien geflohen war und seit 2017 in Belgien einen Flüchtlingsstatus besitzen soll, hatte im Prozess nicht ausgesagt. Seine Anwältin verwies darauf, dass er im Verfahren „bereits mehrfach gestanden“ habe. In einer polizeilichen Vernehmung, die aufgezeichnet worden war und vor Gericht abgespielt wurde, sagte der 24-Jährige: „Ich hatte Hunger, ich wollte jemandem Geld wegnehmen, ihn töten.“
Er habe dasselbe Messer wie bei der mutmaßlichen Tat in Belgien eingesetzt. Auf die Frage einer Vernehmerin, warum er nicht nach Geld gefragt habe, erklärte der 24-Jährige: „Weil ich zu stolz bin, um nach Geld zu fragen.“ Er gab zudem zu Protokoll: „Töten ist eine gute Sache.“ In einer Lebensphase, in der „alles eng war“, habe er diesen Weg gewählt - „bis ich sterbe“. Bei der Tat habe er nichts empfunden - „es gibt da kein Gefühl“. Von den zehn Euro habe er Chips, Kaffee und einen Fruchtsaft gekauft.
Psychische Auffälligkeiten: Schon in der U-Haft im Maßregelvollzug
Der 24-Jährige war nach seiner Verhaftung wegen psychischer Auffälligkeiten schon während der Untersuchungshaft vorläufig im sogenannten Maßregelvollzug untergebracht worden. Das Gericht geht davon aus, dass er bereits aufgrund des Berliner Urteils „lange hinter Gittern bleiben wird“. So lange er als gefährlich gelte, werde er nicht aus dem psychiatrischen Krankenhaus entlassen, betonte Richter Herb. Danach müsste der Mann noch die Berliner Haftstrafe im Gefängnis verbüßen. Hinzu kommt das Verfahren in Belgien.
Nichte des Opfers: „Der Täter hätte gar nicht erst nach Deutschland kommen dürfen“
An die Justiz dort haben die Angehörigen viele Fragen. Denn der 24-Jährige ist mehrfach straffällig geworden. „Der Täter hätte gar nicht erst nach Deutschland kommen dürfen“, betonte eine Nichte des Opfers nach der Urteilsverkündung. „Es bleiben viele Fragen offen. Was ist da in Belgien passiert?“
Die Kinder des Fahrers, 15 und 22 Jahre alt, sowie seine Schwester waren im Verfahren Nebenkläger. „Es war sehr hart durch den Prozess zu gehen und die ganzen Details zu erfahren“, sagte die Schwester. Die Familie habe dies aber für den 49-Jährigen durchstehen wollen. „Es ist eine furchtbare, hinterhältige Tat“, so die Schwester. „Wir werden viel zu verarbeiten habe“, ergänzte seine Nichte.