Corona-Regeln
Baden-Württemberg: Gericht kippt Beherbergungsverbot
Das Verbot sei unverhältnismäßig und greife in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein.

Der Verwaltungsgerichtshof des Landes hat das Beherbergungsverbot für Baden-Württemberg aufgehoben. Zuvor hatte Ministerpräsident Kretschmann noch dessen Lockerung im Landtag verkündet.
Das Verbot sei unverhältnismäßig und greife in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein, so die Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in einem Eilverfahren. Die Richter haben damit den Antragstellern aus Nordrhein-Westfalen Recht gegeben, die einen Urlaubsaufenthalt im Landkreis Ravensburg gebucht hatten. Dafür hätten sie einen negativen Coronatest vorweisen müssen.
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Zuvor hatte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) im Landtag angekündigt, das wegen Corona geltende Beherbergungsverbot lockern zu wollen. Er sagte am Donnerstag im Stuttgarter Landtag, man werde grundsätzlich daran festhalten - mit einer Ausnahme: Geschäftsreisende dürfen weiter in BaWü übernachten.
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