Worauf Sie bei einer Krankschreibung im Ausland unbedingt achten müssen

Beinbruch! Kann ich den Urlaub nachholen?

BK
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So hat man sich seinen Urlaub nicht vorgestellt! Während sich die anderen im Wasser vergnügen oder am Strand tollen, quält man sich mit einem gebrochenen Bein herum. Ein vertaner Urlaub?Nein, denn der Urlaub geht wegen Krankheit oder Verletzung nicht verloren. Auch während seines Urlaubes kann man sich vom Arzt die "Arbeitsunfähigkeit" bescheinigen lassen - und damit ist der Urlaub unter- oder sogar gänzlich abgebrochen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss man aber sofort an die Firma schicken, etwa per Fax vom Hotel aus. Da darf man nicht warten, bis man wieder zu Hause ist. Und bei einer ausländischen Bescheinigung muss im Unterschied zur deutschen Krankschreibung auch ausdrücklich stehen, dass man nicht nur "krank", sondern "arbeitsunfähig" ist.In fast allen europäischen Ländern und der Türkei können gesetzlich Versicherte dabei mit ihrer deutschen Chipkarte in die Kassen-Praxis vor Ort gehen, haben dort die gleichen Patienten-Rechte wie die Einheimischen. Allerdings: In manchen Ländern ist die Eigenbeteiligung höher als in Deutschland, muss auch der deutsche Urlauber tiefer in die Tasche greifen.Natürlich kann es passieren, dass die Praxis aus "Termingründen" keine Kassenpatienten mehr nimmt. Wer dann die Arztrechnung selbst bezahlt, bekommt in Deutschland unter Umständen eine Erstattung - vorausgesetzt, er kann seine Ausgaben präzise belegen. Rechnungs- und Erstattungs-Stress spart man sich mit einer Auslandskrankenversicherung zum Preis ab zehn Euro. Beim Abschluss einer solchen Versicherung sollte man gleich für den Krankheitsfall den Heimtransport vereinbaren. Den zahlen die Kassen nämlich nicht.Wer die durch Krankheit verlorenen Urlaubstage nachholen will, darf sie übrigens nicht einfach an die Krankschreibung "anhängen", muss erst einen neuen Urlaubsantrag stellen.------------------------------

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