Sein rechtes Hosenbein ist aufgespießt und sein Bein derartig verdreht, dass später sogar eine Amputation droht. Achteinhalb Stunden hängt er kopfüber, bis ihn jemand findet.
Doch Mitleid ist hier nicht angebracht! Das Foto dokumentiert einen unfassbaren Fall von Stalking. Albert B. (66) hatte sich mit Waffen und Munition zum Haus seiner Ex geschlichen.
Verhinderte der Unfall einen Mord
Bei einer Tanzveranstaltung hatten sich Albert B. und sein späteres Opfer Doris M. (72) kennengelernt. Die Unternehmerwitwe nahm den Mann bei sich auf, stellte ihn als Hausmeister ein.
Es entstand eine Beziehung, die sechs Jahre dauerte. 2013 war Schluss. „Meine Mutter zahlte ihm noch 140.000 Euro Abfindung, damit er sie in Ruhe lässt“, berichtet Tochter Alexa (40).
Doch immer wieder belästigte der Mann seine Ex. Albert B. wollte die Trennung nicht akzeptieren, bombardierte Doris M. mit Anrufen und SMS.
Oft hunderte Male am Tag, auch Todesdrohungen waren dabei. Im Januar 2016 lauerte er Doris M. an ihrer Garage auf und würgte sie. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung, nach der sich der Stalker nicht mehr nähern dürfte. Aber der Mann hörte nicht auf.
Nachdem er im Februar 2016 schon von der Polizei dabei erwischt worden war, wie er mit einem Fernglas im Gepäck über den Zaun des Grundstücks in Lechenich geklettert war, kam es im Mai noch viel schlimmer. Wieder im Tarnanzug, machte sich der Stalker zum Haus seiner Ex auf.
Unterwegs mit Zielfernrohr
Diesmal hatte der frühere Jäger ein Gewehr mit Zielfernrohr dabei und einen geladenen Revolver mit Schalldämpfer. Doch als er diesmal über den Zaun kletterte, kam es zum Unfall. Nachdem ein Angehöriger der gestalkten Frau den Mann fand, befreite ihn die Feuerwehr. Nach einem Klinikaufenthalt kam Albert B. in Untersuchungshaft.
Am Mittwoch holte sich der Stalker sein Urteil vor dem Kölner Landgericht ab: Zwei Jahre und neun Monate Knast lautete es, wegen Nachstellung, Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes.
Der Staatsanwalt hatte zuvor wegen versuchten Mordes zehn Jahre Haft gefordert.
Der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern nahm aber keinen Tötungsvorsatz an. „Sollte es diesen überhaupt gegeben haben, so ist er im Vorbereitungsstadium stecken geblieben“, so der Richter.
Um eine Verurteilung wegen versuchten Mordes zu rechtfertigen, hätte der Täter „unmittelbar zur Tat ansetzen müssen“. Das habe hier nicht vorgelegen. Im Prozess hatte der Täter ausgesagt, er habe lediglich die Überwachungskameras rund um das Anwesen ausschießen wollen.
Opfer denkt über Umzug nach
Nach zehn Monaten U-Haft kam der Stalker, der wegen des Vorfalls auf Krücken geht, zunächst wieder auf freien Fuß. Und das bleibt er auch bis zur Rechtskraft des Urteils.
Opfer Doris M. war danach völlig aufgelöst. „Wer soll mich jetzt beschützen?“, fragte sie ihre Tochter unter Tränen. Die Dame denkt nun über einen Auszug aus dem Haus nach, in dem sie seit 40 Jahren lebt.
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