Ausnahmen gibt es für Erstvermietungen und umfassend modernisierte Wohnungen. Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen will die Mietpreisbremse zum 1. Juli einführen. Ebenfalls seit Montag gilt, dass derjenige den Wohnungsmakler bezahlt, der ihn bestellt hat - das sogenannte Bestellerprinzip. dpa
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