Wohnungsneubau und Mieterschutz

Zwist über das Bündnis für schnelleren Wohnungsbau

CDU wirft Senat Gängelung der Bezirke vor.

Gerhard Lehrke
Lesezeit 2 Min
Die Kräne für den Wohnungsbau sollen sich schneller drehen.

Die Kräne für den Wohnungsbau sollen sich schneller drehen.

© imago/Stefan Zeitz

Laut dem Entwurf für den Vertrag sollen die Bezirke binnen 18 bis 20 Monaten nach Aufstellungsbeschluss der BVV die Planreife für Bebauungspläne herstellen. 24 Monate nach dem Beschluss muss der B-Plan der BVV zur Festsetzung vorgelegt werden. Was nicht erwähnt ist: Wie lange sich der Senat mit für die B-Pläne notwendigen Zulieferungen Zeit lassen darf. Er sagt lediglich zu, gegebenenfalls notwendige Änderungen des Flächennutzungsplans parallel zum B-Plan-Verfahren zu ändern.

Senatsversäumnisse sollen nicht den Bezirken angelastet werden 

Spandaus Baustadtrat Frank Bewig (CDU) nennt ein Beispiel. Im Bereich Haselhorst, Insel Gartenfeld und Wasserstadt, dem „Entwicklungsband West“, seien Wohnungen für bis zu 10.000 Menschen in der Planung. Bei der Erstellung der B-Pläne liege sein Amt gut in der Zeit. Bewig sagt aber: „Busse reichen nicht, um das Gebiet zu erschließen. Der Senat hat noch kein Verkehrskonzept vorgelegt.“

Das sei aber notwendig für den B-Plan. Wenn der Senat zum Beispiel wolle, dass dort eine Straßenbahn verkehrt, müsse man eine Trasse freihalten. Bewig fürchtet, dass die Bezirke als Schuldige dastehen, wenn Planungen wegen Senatsversäumnissen zu spät fertig werden. 

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