Am meisten profitieren die Mieter von der Änderung des bisherigen Mietzuschusses. Der Mietzuschuss soll künftig gezahlt werden, wenn ein Haushalt mehr als 30 Prozent seines Einkommens für die Warmmiete bezahlen muss. Bislang wurde er gewährt, wenn ein Haushalt mehr als ein Drittel seines Einkommens für die Kaltmiete aufbringen musste.
Rund 17.000 Haushalte könnten nach Angaben von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) dann Anspruch auf Mietzuschuss haben. Deutlich mehr als bisher. Doch nicht nur der Kreis der Anspruchsberechtigten erhöht sich, es gibt zugleich mehr Geld. Während bisher im Schnitt ein Zuschuss in Höhe von 84 Euro gezahlt wurde, ist künftig mit 245 Euro monatlich zu rechnen, sagte Lompscher.
Insgesamt stehen für dieses Jahr 35 Millionen Euro für den Mietzuschuss zur Verfügung. Ein Beispiel für den Zuschuss: Zahlt ein Einpersonenhaushalt mit einem Einkommen von 1000 Euro für seine 45 m2 große Wohnung 350 Euro Miete (warm), hat er Anspruch auf 50 Euro Zuschuss.
Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher entlastet Berlins Mieter.
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Zweiter wichtiger Punkt der Neuregelung ist, dass rückwirkende Mieterhöhungsmöglichkeiten künftig abgeschafft werden. Bisher durften Vermieter von Sozialwohnungen die Mieten nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bis zu zwei Jahre rückwirkend erhöhen. Das konnte zu immensen Nachforderungen führen.
Der Senat will zudem verhindern, dass Sozialwohnungen vorzeitig ihre Sozialbindung verlieren und damit als Wohnraum für bedürftige Haushalte nicht mehr zur Verfügung stehen. Um der Geschäftemacherei beim Weiterverkauf von Sozialwohnungen zu begegnen, werden künftig zudem die Kosten begrenzt, die auf die Miete umgelegt werden können.
Liegt bei einem Weiterkauf der Preis unter den ursprünglichen Baukosten, wird bei der Berechnung der Miete künftig der niedrigere Wert angesetzt. Für Altfälle gilt die neue Regelung jedoch nicht. Das sorgt für Kritik.
Ex-Staatssekretär Andrej Holm, der heute neben der Linksfraktion zugleich Mieterinitiativen berät, sagte: „Leider wurde es verpasst, die ungerechtfertigten Eigentümergewinne durch die Anrechnung fiktiver Kosten wirksam einzuschränken.“
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