Berlin - Die halbe Nacht Discokrach, der Strand eine Baustelle, das Essen ungenießbar. Manchmal wird der Traum-Urlaub zum Albtraum. Wie Sie Ihr Geld zurückbekommen, sagen Verbraucherschützer.Meldung: Mängel müssen sofort bei der Reiseleitung vor Ort oder beim Veranstalter schriftlich reklamiert werden. Wird ein erheblicher Mangel (zum Beispiel statt Luxus-Strandhotel einfache Stadtherberge) nicht behoben, kann kostenlos gekündigt werden. Wer dennoch bleibt, kann später einen Teil des Geldes zurückverlangen.Beweissicherung: Unbedingt Fotos der Mängel machen, die Heimatanschrift von Zeugen notieren. Nur unter Zeugen (nicht Ehepartner) mit dem Reiseleiter telefonieren.Angekündigte Mängel: Wer bereits vor Reisebeginn auf Mängel hingewiesen wurde, kann nicht reklamieren. Deshalb Katalog gründlich studieren.Frist: Nach der Rückkehr muss der enttäuschte Urlauber innerhalb eines Monats seine Ansprüche auf Minderung und gegebenenfalls Schadenersatz beim Veranstalter anmelden. Mängelbeschreibung mit Beweisfotos und Zeugenaussagen schriftlich per Einschreiben mit Rückschein einsenden.Entschädigung: Ob und wie viel Entschädigung gezahlt wird, hängt von Art und Dauer des Mangels ab. Orientierung gibt die "Frankfurter Tabelle" des Landgerichts Frankfurt/M. (www.rechtspraxis.de/frankfurt.htm). Beispiele: fehlende Klimaanlage 10 und 20 Prozent Preisabschlag; Vierbett- statt Doppelzimmer 20 bis 30 Prozent, eintönige Speisekarte 5 Prozent.------------------------------
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