Wer vor dem 1. September 2010 für dieses Jahr gebucht hat, muss nicht nachzahlen

Wann wird die neue Flugsteuer fällig?

BK
Lesezeit 1 Min

Potsdam - Wer in einen Flieger steigt, zahlt seit Jahresbeginn zu seinem Ticket auch noch eine Extra-Steuer. Reiseveranstalter fordern für Frühbucher diese Steuer nach. Nicht immer zu Recht.Die neue Luftverkehrssteuer wird von Fluggesellschaften für Flüge erhoben, die von einem deutschen Flughafen ins In- oder Ausland starten. Für Kurzflüge bis maximal 2500 Kilometer werden acht Euro berechnet, bis 6000 Kilometer 25 Euro und 45 Euro für noch weiter entfernte Ziele."Das Steuergesetz gilt für ab 1. September 2010 gebuchte Flüge", sagt Juristin Sabine Fischer-Volk.Falls der Veranstalter erst jetzt Nachforderungen stellt, muss man nicht in jedem Fall zahlen. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen im Reisevertrag einen bestimmten Passus enthalten. Dort muss zum Beispiel stehen, dass sich der Veranstalter veränderte Preise vorbehält, falls sich seine Aufwendungen ändern.Und: Forderungen vor dem 1. September sind komplett hinfällig. Bei Zweifeln helfen die Verbraucherzentralen weiter.------------------------------

Ihre Meinung interessiert uns. Feedback zu diesem Beitrag senden Sie bitte an leser-bk@berlinerverlag.com

Lesen Sie mehr zum Thema