Wer nicht hören will, muss büßen

Lisa Steiner
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Zum Beispiel Dänemark. Seit 1. Juli greifen unsere Nachbarn gegen Alkohol am Steuer hart durch. Wer mit mehr als zwei Promille erwischt wird, ist sein Auto los – es wird beschlagnahmt und zwangsversteigert.
Alkohol am Steuer = Auto weg gilt nicht nur in Dänemark. Auch Italien will Promillesünder mit Zwangsenteignung endgültig aus dem Verkehr ziehen. In dem Mittelmeerland liegt die Grenze schon bei 1,5 Promille.
„Italien exekutiert das beinhart, auch bei Touristen“, bestätigt ADAC-Jurist Michael Nissen gegenüber dem KURIER.
Während in Deutschland Alkolenker mit weniger als 0,5 Promille Blutalkohol immer noch ungestraft davon kommen, greifen nicht nur die EU-Länder Dänemark und Italien hart durch. In Norwegen, Schweden und Polen liegt das gesetzlich erlaubte Limit bei 0,2 Promille, in Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Rumänien bei 0,0 Promille.
Wer „das eine, kleine Bierchen“ trotzdem nicht lassen kann, muss mit erheblichen Geldbußen rechnen – in Norwegen mit mindestens 600 Euro.
Auch andere Verkehrsvergehen im Ausland, wie zum Beispiel Handy am Steuer, bei Rot über die Ampel oder Fahren ohne Gurt, können teuer kommen.
Wer in den Niederlanden beim Telefonieren oder SMS-Tippen am Steuer erwischt wird, muss mit 230 Euro büßen.
Ein Rotlicht-Verstoß in Dänemark kostet 270 Euro, in Großbritannien sogar mindestens 1200 Euro.
Und wer in England ohne Gurt ertappt wird, muss 600 Euro zahlen.
Wie unterschiedlich Verkehrsdelikte bestraft werden, zeigt diese Beispiel: Während Österreich das Handy am Steuer mit 50 Euro quasi als Kavaliersdelikt ahndet, verlieren Telefon-Fahrer in der Schweiz ihren Führerschein.
Die Eidgenossen gehen mit Verkehrssündern seit Kurzem generell schärfer ins Gericht. Das sogenannte „Via Secura“-Programm tritt schrittweise in Kraft: Geschwindigkeitsüberschreitungen werden jetzt sogar mit Haftstrafen geahndet. Wer ab 40 km/h zu schnell in einer Tempo-30-Zone und 80 km/h über dem erlaubten Limit auf der Autobahn unterwegs ist, dem droht in der Schweiz mindestens ein Jahr Gefängnis!
Dass man Bußgelder aus dem Ausland einfach „vergessen“ kann, stimmt auch nicht mehr: „Die EU-Länder haben ihre Zu-sammenarbeit diesbezüglich in den vergangenen Jahren stark verbessert!“, sagt ADAC-Experte Nissen.
In der Praxis bedeutet das: Knöllchen über 70 Euro werden per Post nach Deutschland nachgeschickt und hier eingetrieben.
Detaillierte Infos zu Verkehrsrecht und Bußgeldern im Ausland bietet der ADAC unter www.adac.de
Lisa Steiner

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