Völlig klar: Wer - vielleicht sogar bewusst - einen völlig unnötigen Polizei- oder Feuerwehreinsatz verursacht, muss den bezahlen. Das Verwaltungsricht Arnsberg stellte aber klar: Das gilt nicht, wenn man die Polizei irrtümlich rief. Im verhandelten Fall hatte eine Frau die Polizei alarmiert und zu ihrem Freund geschickt, weil der angeblich überfallen und zusammengeschlagen worden sei. Vor Ort stellten die Beamten fest: Der Mann hatte seiner Freundin die Geschichte am Telefon nur erzählt, weil er keine Lust hatte, eine Verabredung einzuhalten. Das Gericht: Hier muss die Frau die von der Polizei verlangten 158 Euro nicht zahlen (Az. 11 K 2004/09).
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