Eine Freundin brachte es auf den Punkt: "Wieso gibt es eigentlich keine Strafe für vorsätzlichen Herzensbruch?" Genau. Warum gibt es keine Liebes-Gerichte, die frau anrufen kann, wenn ihr grobes Unrecht in Gefühlsangelegenheiten widerfahren ist?"Der Angeklagte", so würde die Staatsanwältin mit schneidender Stimme sagen, "hat das Herz der Geschädigten in tadellosem Zustand in Empfang genommen und es völlig ramponiert zurückgegeben. Ihm ist vorsätzlicher, zumindest fahrlässiger Herzensbruch vorzuwerfen.""Angeklagter, wollen Sie sich dazu äußern?", würde die Richterin fragen. Natürlich würde er den Kopf schütteln. Also eröffnet die Staatsanwältin die Beweisaufnahme: "Der Angeklagte hat die Geschädigte auf Wolke sieben gehoben, um sich dann ohne Erklärung zurückzuziehen, nüchterne E-Mails zu schreiben und dann gar nichts mehr von sich hören zu lassen."Der Verteidiger: "Mein Mandant leidet unter Bindungsängsten." Die Staatsanwältin kühl: "Das hat er bereits letztes Mal vorgebracht. Ihr Mandant ist Wiederholungstäter. Der gehört aus dem Verkehr gezogen." Die Richterin verurteilt den Herzensbrecher zu einem Jahr Haft, sagen wir im Kartoffelkeller von Tatjana Gsell. Schön wärs. Bloß - dann gäbs bald keine Männer in Freiheit mehr. Das wäre auch blöd. Irgendwie.
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