Seine Anwälte argumentieren, dass ein zweiter Versuch ein Verfassungsbruch sei, außerdem grausam und unmenschlich. Denn beim ersten Mal im Jahr 2009 hatte der Henker 18 Mal versucht, ihm eine Todesspritze zu setzen. Immer vergeblich, weil er bei dem 60-Jährigen, der 1982 ein 14-Jähriges Mädchen ermordet hatte, keine Vene fand, in die er das Gift hätte spritzen können. Auch ein zwischenzeitlich herbeigerufener Arzt hatte nicht weitergewusst.
Nach zwei schrecklichen Stunden hatte der Gouverneur des Bundesstaates Ohio die unmenschliche Tortur abbrechen lassen. Vorübergehend, denn in diesem Frühjahr entschied ein Gericht auf eine Wiederholung. Denn, so hieß es spitzfindig, der erste Versuch sei gar keine Hinrichtung gewesen. Nur wenn die Nadel in der Vene stecke, könne juristisch davon die Rede sein. Richterin Judith Ann Lanzinger: „Brooms Leben war nie in Gefahr.“
„Da die Behörde immer noch nicht erklären kann, warum die Hinrichtung damals nicht klappte, ist nicht auszuschließen, dass es bei einem erneuten Versuch wieder nicht klappt“, heißt es in dem Einspruch, über den in den nächsten Wochen entschieden werden soll, und der eine Umwandlung der Strafe in lebenslängliche Haft vorschlägt.
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