Wegen fahrlässiger Körperverletzung

Das ist die Strafe für den Hochzeitskorso-Rowdy

In Schlangenlinien fuhr er über eine vierspurige Straße und verursachte einen Unfall.

Kerstin Rebien
Lesezeit 2 Min
Der Angeklagte geht in den Saal.

Der Angeklagte geht in den Saal.

© Pressefoto Wagner

Neun Monate später der Prozess. Furkan K. (21) auf der Anklagebank. Nach mehrstündiger Verhandlung gab er zu: „Bin zu schnell gefahren, wollte dann ausweichen und kam ins Schlingern.“

Frontaler Zusammenstoß

Der Hochzeitskorso war am 12. April in Richtung Großer Stern unterwegs. Anklage: „Einige Teilnehmer bremsten den folgenden Fahrzeugverkehr aus, indem sie drei der vier Fahrstreifen nebeneinander langsam fuhren.“

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Ein BMW zog rechts an dem türkischen Korso vorbei. Die Anklage ging zunächst davon aus, dass er auf „der ganzen Breite der vierspurigen Fahrbahn“ abwechselnd nach rechts und links zog. Bis er die Kontrolle über sein Auto verlor und dann in den Gegenverkehr schleuderte. Frontaler Zusammenstoß mit einem VW Lupo.

Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung

Die 52-jährige Fahrerin leicht verletzt. Polizisten gingen davon aus: K. war der Fahrer. Ein Beamter: „Er fragte, was nun auf ihn zukomme.“ 

Nur ein Teil der Anklage bestätigte sich. Der Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs: eingestellt. Blieb ein Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Urteil: 750 Euro Strafe und sechs Monate Fahrverbot.

(KE.)

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