Seinen Auftritt vor dem Richter allerdings sagte der Rapper ab: Für Fler, der eigentlich Patrick L. heißt, trat ein bekannter Strafverteidiger an. Das ging, weil sich der Rapper gegen einen Strafbefehl wehrte.
Nächtlicher Lärm und verbale Attacken
Üble Sprüche vor einem Wohnhaus in Schlachtensee. Mieterin Susanne M.: „Herr L. hält sich dort oft auf. Seine Freundin wohnt im Vorderhaus.“ Der Mann sei ihr nach ihrem Einzug vor zwei Jahren schnell aufgefallen: „Er fährt immer protzige Autos und hat Leute um sich, die so aussehen wie er.“
Am 25. Mai 2017 ärgert sich Susanne M. über Krach kurz vor 22 Uhr. Die Frau: „Er und ein zweiter Mann machten unangenehme Geräusche. Ich ging auf meine Terrasse und bat um Rücksicht.“ Fler legte verbal los. Die Attackierte: „Ich drohte mit einer Anzeige, er lachte.“ Um 22.20 Uhr war sie bei der Polizei: „Da wusste ich seinen Namen noch nicht.“
„Seine Geschäfte sind in diesem Jahr nicht gut gelaufen.“
Drei Wochen später überschüttete er sie wieder mit Hohn. Die Frau: „Alles an mir würde wabbeln. Ich hätte meinen Körper nicht unter Kontrolle.“ Fler ist seit mehr als 15 Jahren im Geschäft: Gangster-Image. Derb die Sprache.
Susanne M. (61), hier mit ihrem Anwalt, zeigte Fler an.
© Olaf Wagner
Per Strafbefehl schickte ihm die Justiz im Mai eine Strafe von 15.000 Euro (100 Tagessätze zu je 150 Euro).
Fler, der mehrfach vorbestraft ist, legte Einspruch ein und erzwang den Prozess. Nach Aussage der Frau wollte der Fler-Anwalt nur noch die Strafe drücken: „Seine Geschäfte sind in diesem Jahr nicht gut gelaufen.“ Rund 3000 Euro netto im Monat. Der Richter reduzierte die Tagessatz-Höhe auf 100 Euro. KE.
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