Wasser-Geheimverträge sind illegal Senat muss sämtliche Akten zum Verkauf der Wasserbetriebe öffnen

Verfassungsrichter entschieden

Sascha Langenbach
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Berlin - Dieses Urteil des Landesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für die Senatsfinanzverwaltung: Die Geheimverträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe sind illegal, Abgeordneten dürfen die Verträge und Gutachten einsehen.Lange hatte sich die Abgeordnete Heidi Kosche (Grüne) gewundert, warum Wasser in Berlin so teuer ist. 5,12 Euro pro Kubikmeter kostet es hier, in Köln nur 3,33 Euro. Sie wollte sich Unterlagen ansehen, die der Senat mit den Firmen RWE und Veolia bei der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe geschlossen hatte. Das hatte die Behörde von Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) mit Verweis auf das Steuergeheimnis abgelehnt. Das Urteil nahm er gelassen auf: "Ich finde es positiv, dass die Unsicherheiten über die Auskunftspflicht geklärt sind."Kosche freut sich: "Ein großer Sieg! Ich erwarte, dass ich nach dem Urteil schnell Einsicht in die Akten bekomme, zur Not geht auch mein Urlaub drauf", sagte sie dem KURIER. Zehn Jahre Abzocke bei den Wasserpreisen seien genug. Kosche: "Ziel ist es, die Wasserbetriebe wieder in die öffentliche Hand zu überführen." Ein Weg dazu sei das Volksbegehren, für das bis Herbst 170 000 Unterschriften gesammelt werden müssen.Auch SPD-Mann Sven Kohlmeier begrüßt das Urteil. Nicht nur für Abgeordnete, auch für die Bürger bedeute das mehr Transparenz. "Ich bin sicher, dass sich die Wasserpreise ändern werden."------------------------------BU: Abgeordnete Heidi Kosche (Grüne)

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