Klaus A. (67) aus Reinickendorf: Meine Krankenkasse bezahlte für mein Hörgerät einen Zuschuss von 421,28 Euro. Ein Bekannter bekam aber viel mehr. Gelten nicht Festzuschüsse?Die Festbeträge für Hörgeräte sind für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich. Weil die Auswahl an Hörgeräten aber sehr groß ist, gibt es je nach Modell unterschiedlichste Festbeträge. Unabhängig davon müssen Hörgeräteakustiker ihren Kunden zwei zuzahlungsfreie Geräte anbieten. Entschließt sich ein Kunde dafür, fällt für ihn lediglich die gesetzliche Zuzahlung an - mindestens fünf, maximal 10 Euro.
Ihre Meinung interessiert uns. Feedback zu diesem Beitrag senden Sie bitte an leser-bk@berlinerverlag.com