An der Kreuzung

Gelb an der Ampel: Schnell noch Gas geben – oder muss ich bremsen?

Gas geben oder bremsen? An der gelben Ampel bleiben drei Sekunden für die Entscheidung – und die meisten treffen sie nach Gefühl statt nach Vorschrift.

Lesezeit 5 Min
Die Ampel ist von Grün auf Gelb umgesprungen. Wissen Sie, wie man sich nun korrekt verhält?

Die Ampel ist von Grün auf Gelb umgesprungen. Wissen Sie, wie man sich nun korrekt verhält?

© Illustration Berliner Kurier

Die Ampel springt um – jetzt noch stärker aufs Gas oder doch lieber auf die Bremse? So mancher Autofahrer entscheidet sich fürs Beschleunigen: letzte Chance, langes Warten an der Kreuzung zu vermeiden. Gelb als verlängertes Grün. Doch das ist es nicht. Gelb ordnet an anzuhalten – und wer trotzdem aufs Gas tritt, riskiert ein Bußgeld.

Was Gelb an der Ampel wirklich anordnet

In Paragraf 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht der Satz, den kaum jemand kennt: „Gelb ordnet an: Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten.“ Kein Wort davon, dass man noch durchhuschen darf. Das gelbe Licht ist kein Countdown, sondern ein Haltgebot. Mit einer einzigen Ausnahme.

Weiterfahren je nach Lage, Gas geben verboten

Anhalten ist nur dann nicht verlangt, wenn es allein mit scharfem Bremsen möglich wäre – etwa weil das Fahrzeug beim Umschalten schon fast an der Haltelinie ist oder der Hintermann so dicht auffährt, dass eine Vollbremsung zum Auffahrunfall führen würde. Dann darf man weiterfahren.

Was in keinem Fall erlaubt ist: Gas geben. Wer beschleunigt, um es noch zu schaffen, kann sich auf die Ausnahme nicht berufen.

Wie lange steht eine Ampel auf Gelb?

Die Dauer der Gelbphase hängt vom Tempolimit ab und ist bundesweit einheitlich geregelt. Bei Tempo 50 leuchtet Gelb drei Sekunden, bei Tempo 60 vier, bei Tempo 70 fünf Sekunden.

Drei Sekunden bei Tempo 50 – das sind gut 40 Meter Fahrstrecke. Maßgeblich für die Bewertung ist der Moment, in dem das Fahrzeug die Haltelinie überfährt. Ist die Ampel da noch gelb, liegt kein Rotlichtverstoß vor – auch dann nicht, wenn sie mitten auf der Kreuzung auf Rot springt.

Gelbe oder rote Ampel überfahren – die Bußgelder

Der klassische Gelblichtverstoß – Anhalten wäre gefahrlos möglich gewesen, gefahren wurde trotzdem – kostet zehn Euro Verwarnungsgeld. Keine Punkte, kein Fahrverbot.

Springt die Ampel auf Rot, ändert sich die Lage schlagartig. Zeigt die Ampel beim Überfahren der Haltelinie Rot, werden nach dem Bußgeldkatalog 90 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

War die Ampel länger als eine Sekunde rot, sind es 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Kommt bei einem solchen Verstoß eine Gefährdung dazu, steigt der Betrag auf 320 Euro, bei einem Unfall auf 360 Euro.

Fahranfänger trifft es doppelt: Jeder Rotlichtverstoß gilt in der Probezeit als A-Verstoß, verlängert die Probezeit um zwei Jahre und zieht ein kostenpflichtiges Aufbauseminar nach sich.

Wer die Haltelinie überrollt, das Auto aber noch vor dem Kreuzungsbereich zum Stehen bringt, kommt mit zehn Euro davon. Das ist ein Haltelinienverstoß, kein Rotlichtverstoß.

Ist die Ampel von Gelb bereits auf Rot umgesprungen, kann es teuer werden.

Ist die Ampel von Gelb bereits auf Rot umgesprungen, kann es teuer werden.

© Lenny Karpe/Imago

Und was gilt bei Rot-Gelb?

Rot-Gelb ist keine Startfreigabe, sondern eine Vorbereitung: Gang einlegen, Fuß auf der Bremse lassen. Das rote Licht leuchtet in dieser Phase weiter, und Rot ordnet an: Halt vor der Kreuzung. Wer schon anfährt, während Rot und Gelb gemeinsam leuchten, missachtet also das Rotlicht.

Wann aus Gasgeben Vorsatz wird

Ein Fall aus Berlin, der vor Gericht ging: Ein Autofahrer gab bei Gelb Gas. Als die Ampel auf Rot sprang, war er noch zwei bis drei Wagenlängen vor der Haltelinie – beobachtet von zwei Polizisten. Verurteilt wurde er nicht wegen Unachtsamkeit, sondern wegen Vorsatzes: Wer die Ampel umspringen sieht und trotzdem beschleunigt, nimmt in Kauf, bei Rot über die Linie zu fahren. Das Kammergericht bestätigte das.

Vorsatz ist teuer: Der Regelsatz verdoppelt sich dann. Aus 90 Euro werden 180, aus 200 Euro werden 400. Am Fahrverbot ändert das nichts.

Und wenn einer hintendrauf kracht?

Wer bei Gelb bremst und dafür einen Auffahrunfall kassiert, steht rechtlich gut da. Das Oberlandesgericht Celle etwa stellte klar, dass Bremsen beim Umschalten auf Gelb genau das richtige Verhalten ist – der nachfolgende Verkehr muss damit rechnen. Der Auffahrende blieb auf seinem Schaden sitzen.

Alle Ampel-Infos nochmal zusammengefasst

Gelbe und rote Ampel – die Regeln auf einen Blick

  • Bei Gelb anhalten, wenn das gefahrlos möglich ist: Pflicht
  • Weiterfahren, wenn nur noch scharfes Bremsen hilft: erlaubt
  • Beschleunigen, um es noch zu schaffen: verboten
  • Gelblichtverstoß: 10 Euro, keine Punkte
  • Haltelinie überfahren, vor der Kreuzung gestoppt: 10 Euro
  • Ampel bis zu eine Sekunde rot: 90 Euro, 1 Punkt
  • Ampel länger als eine Sekunde rot: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Rotlichtverstoß mit Unfall: bis zu 360 Euro, 2 Punkte, Fahrverbot
  • Nachweisbares Beschleunigen bei Gelb: kann als Vorsatz gelten – dann verdoppelt sich der Regelsatz
  • Bei Rot-Gelb losfahren: nicht erlaubt, das Rotlicht gilt noch

Ihre Meinung interessiert uns. Feedback zu diesem Beitrag senden Sie bitte an leser-bk@berlinerverlag.com