Dass selbstständige Unternehmer ein anderes Formular als die Anlage "N" der Arbeitnehmer ausfüllen, leuchtet ein. Und angesichts der Subventionen für die Bauern kann man ja auch noch verstehen, dass es für "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" noch eine eigene Anlage "L" gibt ...Aber als Ergänzung zur Anlage "L" auch noch eine "Anlage Weinbau", und zwar speziell auszufüllen von den Betreibern "nichtbuchführender Weinbaubetriebe"? So ein Formular gibt's wirklich!Weitere Formulare, die nun zwar in den Finanzämtern bereit liegen, die aber kaum jemand benötigt: Da gibt es etwa eine Anlage "AUS" für "Ausländische Einkünfte und Steuern", eine Anlage "34 a" für die "Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns nach § 34 a des Einkommenssteuergesetzes".Und dabei kommen doch schon in den "normalen" Formularen Fragen vor, mit denen der normale Steuerzahler gar nichts anfangen kann, die er in der Regel auch nicht beantworten muss. Da darf er sich dann schlicht darüber wundern, warum etwa in Zeile 101 des Mantelbogens eine "im Ausland ansässige Person" beantragen soll, in Deutschland als "unbeschränkt steuerpflichtig" behandelt zu werden, oder warum sich das Finanzamt in Zeile 107 für Wohnsitze ausgerechnet in Belgien interessiert. Aber wenn einen solche und andere spanisch erscheinenden Fragen doch selbst betreffen sollten, ist es schon besser, die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins einzuholen.------------------------------
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