Das Land Brandenburg hatte dem Lehrer im Februar fristlos gekündigt, nachdem bekannt wurde, dass er rechtsextreme Tätowierungen trägt. Dabei handelte es sich um den Schriftzug „Meine Ehre heißt Treue“. Das war der Wahlspruch der SS, der in der Bundesrepublik als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation eingestuft ist. Wer den Spruch öffentlich zeigt, kann bestraft werden.
Der Lehrer hatte noch zwei weitere Symbole am Körper, die als Erkennungszeichen der rechtsextremistischen Szene gelten: eine sogenannte „Wolfsangel“ und eine „Schwarze Sonne“.
Kündigung nicht gültig: Lehrer hätte zuvor eine Abmahnung erhalten müssen
Das Brandenburger Bildungsministerium begründete die Kündigung damit, der Lehrer weise eine rechtsextreme Gesinnung, ist deshalb für den Schuldienst nicht geeignet.
Das Landesarbeitsgericht erklärte nun die Kündigung für unwirksam. Grund ist ein Formfehler, die das Land Brandenburg in dem Verfahren begangen haben soll. Denn dem Personalrat wurde nicht der Entlassungsgrund (rechtsextreme Gesinnung) mitgeteilt.
Dass K. die Tattoos öffentlich gezeigt hatte, sei dem Personalrat zwar mitgeteilt worden, reiche jedoch für die Kündigung nach Auffassung des Gerichts nicht aus. Der Lehrer hätte zuvor eine Abmahnung erhalten müssen. Das sei nicht geschehen.
Das Gericht entschied aber, dass der Lehrer an der Oberschule in Hennigsdorf nicht weiter lehren darf. K. habe darauf keinen Anspruch. Gegen den Lehrer läuft auch ein strafrechtliches Verfahren. Dieses findet vor dem Amtsgericht Oranienburg statt, ein Termin steht noch nicht fest.
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