„Der Bewährungshelfer hat keinen Kontakt zu ihm“, sagte die Vorsitzende Richterin, Ulrike Phieler-Morbach. „Nach seinen Worten ist davon auszugehen, dass Herr Müller untergetaucht ist.“ Einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl erließ das Gericht nicht. Nun soll die Staatsanwaltschaft zunächst den Aufenthalt von Müller ermitteln.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers könnte Müller binnen einer Woche noch Revision einlegen. Dies wäre aber wenig erfolgversprechend. Denn seine Berufung wurde verworfen, weil Müller nicht vor Gericht erschienen war. Wenn das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig wird, würde Müller zum Haftantritt geladen. Sollte er die Strafe nicht antreten, würde ein Haftbefehl erlassen.
Müller hatte Anfang vergangenen Jahres mehrere Pogida-Demonstrationen nach dem Vorbild der Dresdner Pegida-Bewegung organisiert. Nach schweren Ausschreitungen von Gegendemonstranten bei der ersten Kundgebung hatte die Polizei bei den Pogida-Demos bis zu tausend Beamte und Wasserwerfer eingesetzt.
(dpa)
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