Ein lüsterner Zahndoktor? Ben Y. (48, Namen geändert) hörte die Anklage kopfschüttelnd, konterte: „Ich habe ihre Brüste nicht aus sexuellen, sondern aus medizinischen Gründen kurz angehoben.“ Die Staatsanwältin erstaunt: „Von so einer Prüfung beim Zahnarzt habe ich noch nie gehört.“ Der Doc bewegte sich bei seiner Verteidigung in den orthopädischen Bereich: „Es kam dazu, weil die Patientin ihre Rückenschmerzen ansprach.“
Sie habe gemutmaßt: „Vielleicht sind meine Brüste zu schwer.“ Er habe die Frau ernst genommen, sich korrekt verhalten: „Ich frage, ob ich mir Rücken und Nacken ansehen dürfte.“ Er habe Triggerpunkte gesetzt und nach Verspannungen gesucht, die zu Schmerzen im Kiefer führen könnten.
„Darf ich Ihre Brüste kurz anheben?“
Er habe dann gefragt: „Darf ich Ihre Brüste kurz anheben?“ Die Patientin habe zugestimmt. Die „Gewichtsprüfung“, die Anna S. entsetzte. Der Doktor: „Ich hob die bekleideten Brüste für eine Sekunde an.“ Er habe erst danach gedacht, dass so eine Untersuchung eher Aufgabe eines Orthopäden wäre. Anna S. zur Richterin: „Ich sprach die Schmerzen an. Er sagte, das könne vom Busen kommen, er kenne sich da aus. Er tastete Rücken, Busen und Po ab.“ Er habe ihr Komplimente gemacht und über ihre Brüste gesagt: „Nicht zu schwer.“
Sie habe tagelang nichts essen können. Nach ihrer Aussage einigten sich alle Prozessbeteiligten: Das Verfahren um sexuellen Missbrauch wird gegen 5.000 Euro eingestellt. 3.000 Euro soll der Doc an Anna S. zahlen und 2.000 Euro an den Opferschutzverein Weißer Ring.
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