Vom Ausgang nicht zurückgekehrt

Sex-Täter auf der Flucht

Der Mann befand sich in Sicherheitsverwahrung im Gefängnis Tegel.

BK
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Justizvollzugsanstalt Tegel (Symbolfoto).

Justizvollzugsanstalt Tegel (Symbolfoto).

© imago/Jürgen Ritter

Vergewaltiger war zu 12,5 Jahren Haft verurteilt worden

Nach Angaben der Justiz wurde der Mann im Jahr 2005 wegen Vergewaltigung zu 12,5 Jahren Gefängnis verurteilt. Seit 2015 erhielt er Ausgang im Rahmen der Vollzugslockerungen. Seit 2017 galt für ihn die Sicherungsverwahrung, die für Gefangene nach Ablauf ihrer Strafe angeordnet werden kann, wenn weiterhin Gefahr von ihnen ausgeht. 2018 begann er eine berufliche Weiterbildung, zu der er tagsüber das Gefängnis verließ. In den vergangenen Jahren kam er so auf insgesamt mehr als 900 Ausgänge aus dem Gefängnis.

FDP-Kritik an Ausgang für einen Vergewaltiger mit Sicherheitsverwahrung

Der FDP-Abgeordnete Holger Krestel kritisierte: „Warum wird Sicherungsverwahrung angeordnet, wenn jemand dann 900 Tage Ausgang bekommt?“ Der Anspruch auf Resozialisierung von Tätern sei wichtig. „Aber es gibt in der Gesellschaft auch den Anspruch, vor manchen Fällen dauerhaft geschützt zu werden.“

Offene Diskussion über Konzepte

Die CDU erklärte, „schlimmste Befürchtungen“ im Zusammenhang mit einem Neubau für derartige Straftäter in der JVA Tegel hätten sich bestätigt. Der Abgeordnete Stephan Schmidt betonte: „Der Vorfall ist nicht dazu geeignet, das Vertrauen in die Sicherheit der neuen Einrichtung zu erhöhen. Jetzt müssen die Konzepte dringend offen diskutiert werden, insbesondere alles, was das Sicherheitsbedürfnis der Nachbarn betrifft.“

(dpa)

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